Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Förderung für den Neubau von Wohnungen für Studierende und Auszubildende
ZuschussDarlehen
Wenn Sie Wohnungen für Auszubildende und Studierende schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.
Steckbrief zu Förderung für den Neubau von Wohnungen für Studierende und Auszubildende
| Fördergeber | Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen |
| Förderart | Zuschuss, Darlehen |
| Zielgruppe | Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | Hamburg |
| Stand der Daten | 26.08.2026 |
**rechtliche Voraussetzungen** Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Erbbauberechtigte. Für die Förderung von Wohnheimen sind gemeinnützige Träger antragsberechtigt, die mit der Wohnungsversorgung für Studierende oder Auszubildende betraut sind. Bei der Vermietung an Paare mit einem nicht studierenden Partner ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Sie müssen Mietpreis- und Belegungsbindungen einhalten. Sie müssen die spezifischen Anforderungen an Wohnungs- und Raumgrößen einhalten. Sie müssen Eigenkapital in Höhe von rund 20 % einbringen.
Auszug aus den Angaben von Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen.
Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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