Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Förderung des Neubaus von Mietwohnungen für vordringlich wohnungsuchende Haushalte
ZuschussDarlehen
Wenn Sie neuen Wohnraum für vordringlich Wohnungssuchende schaffen oder bestehenden Wohnraum erweitern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.
Steckbrief zu Förderung des Neubaus von Mietwohnungen für vordringlich wohnungsuchende Haushalte
| Fördergeber | Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen |
| Förderart | Zuschuss, Darlehen |
| Geltungsbereich | Hamburg |
| Stand der Daten | 26.08.2026 |
**rechtliche Voraussetzungen** Antragsberechtigt sind Personen mit Grundeigentum und Erbbauberechtigung. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Sie benötigen Eigenkapital von normalerweise 10 % bis 20 % . Sie müssen über die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit verfügen sowie die Gesamtfinanzierung sicherstellen. Sie müssen die Vorgaben für Wohnungsgrößen und -grundrisse sowie die Anforderungen an die Bauausführung berücksichtigen. Ihre geförderten Wohnungen unterliegen Belegungs- und Mietpreisbindungen. Für die einzelnen Fördermodule gelten jeweils besondere Voraussetzungen.
Auszug aus den Angaben von Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen.
Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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