Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Förderung des Neubaus von Mietwohnungen für vordringlich wohnungsuchende Haushalte

ZuschussDarlehen

Wenn Sie neuen Wohnraum für vordringlich Wohnungssuchende schaffen oder bestehenden Wohnraum erweitern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Steckbrief zu Förderung des Neubaus von Mietwohnungen für vordringlich wohnungsuchende Haushalte
FördergeberBehörde für Stadtentwicklung und Wohnen
FörderartZuschuss, Darlehen
GeltungsbereichHamburg
Stand der Daten26.08.2026
**rechtliche Voraussetzungen** Antragsberechtigt sind Personen mit Grundeigentum und Erbbauberechtigung. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Sie benötigen Eigenkapital von normalerweise 10 % bis 20 % . Sie müssen über die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit verfügen sowie die Gesamtfinanzierung sicherstellen. Sie müssen die Vorgaben für Wohnungsgrößen und -grundrisse sowie die Anforderungen an die Bauausführung berücksichtigen. Ihre geförderten Wohnungen unterliegen Belegungs- und Mietpreisbindungen. Für die einzelnen Fördermodule gelten jeweils besondere Voraussetzungen.

Auszug aus den Angaben von Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Förderung des Neubaus von Mietwohnungen für vordringlich wohnungsuchende Haushalte

In welcher Form wird Förderung des Neubaus von Mietwohnungen für vordringlich wohnungsuchende Haushalte gefördert?
Als Zuschuss, Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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