Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Förderung für Neubau von Mietwohnungen – 2. Förderweg

ZuschussDarlehen

Wenn Sie in Hamburg neue Mietwohnungen bauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Darlehen und Zuschüsse erhalten.

Steckbrief zu Förderung für Neubau von Mietwohnungen – 2. Förderweg
FördergeberBehörde für Stadtentwicklung und Wohnen
FörderartZuschuss, Darlehen
GeltungsbereichHamburg
Stand der Daten22.08.2026
**rechtliche Voraussetzungen** Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte eines geeigneten Grundstücks. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Eigenkapital von in der Regel rund 20 Prozent einbringen. Sie müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen. Sie müssen Vorgaben für Wohnungsgrößen und Grundrisse sowie bestimmte Anforderungen an die Bauausführung berücksichtigen. Die geförderten Wohnungen unterliegen Belegungs- und Mietpreisbindungen. Für die einzelnen Fördermodule gelten jeweils besondere Voraussetzungen.

Auszug aus den Angaben von Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Förderung für Neubau von Mietwohnungen – 2. Förderweg

In welcher Form wird Förderung für Neubau von Mietwohnungen – 2. Förderweg gefördert?
Als Zuschuss, Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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