Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen

Hamburg unterstützt die Modernisierung von Mietwohnungen ab 3 Wohneinheiten mit 3 Förderprogrammen (A, B, C), die modular aufgebaut sind.

Steckbrief zu Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen
FördergeberBehörde für Stadtentwicklung und Wohnen
GeltungsbereichHamburg
Stand der Daten25.08.2026
**rechtliche Voraussetzungen** Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen und Erbbauberechtigte. Sie müssen Ihre Modernisierungsmaßnahmen an einem Mietwohngebäude mit mindestens 3 vermieteten Wohneinheiten oder einer Wohneinrichtung gemäß § 2 Absatz 4 Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein: Ihre Immobilie befindet sich in Hamburg. Für das bestehende Objekt müssen Sie einen Hamburger Energiepass anfertigen lassen. Ihr Vorhaben hält die technischen Vorgaben ein. Die geförderten Wohnungen unterliegen Belegungs- und Mietpreisbindungen. Sie müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen und die Gesamtfinanzierung sicherstellen.

Auszug aus den Angaben von Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen

Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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