Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Förderung für den Barrierefreien Umbau von Mietwohnungen

Zuschuss

Wenn Sie Mietwohnungen erstmalig barrierefrei umgestalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Steckbrief zu Förderung für den Barrierefreien Umbau von Mietwohnungen
FördergeberBehörde für Stadtentwicklung und Wohnen
FörderartZuschuss
GeltungsbereichHamburg
Stand der Daten26.08.2026
**rechtliche Voraussetzungen** Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahme muss die jeweiligen technischen Mindestanforderungen erfüllen. Die Gesamtkosten müssen in Bezug auf die nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts und die Nutzungsdauer vertretbar sein. Sie müssen alle geförderten Maßnahmen durch Fachunternehmen ausführen lassen. Sie müssen die Mietpreis- und Belegungsbindungen einhalten. Unternehmen in Schwierigkeiten sowie bestimmte Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Auszug aus den Angaben von Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Förderung für den Barrierefreien Umbau von Mietwohnungen

In welcher Form wird Förderung für den Barrierefreien Umbau von Mietwohnungen gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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