Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Förderung für den Barrierefreien Umbau von Mietwohnungen
Zuschuss
Wenn Sie Mietwohnungen erstmalig barrierefrei umgestalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Steckbrief zu Förderung für den Barrierefreien Umbau von Mietwohnungen
| Fördergeber | Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen |
| Förderart | Zuschuss |
| Geltungsbereich | Hamburg |
| Stand der Daten | 26.08.2026 |
**rechtliche Voraussetzungen** Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahme muss die jeweiligen technischen Mindestanforderungen erfüllen. Die Gesamtkosten müssen in Bezug auf die nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts und die Nutzungsdauer vertretbar sein. Sie müssen alle geförderten Maßnahmen durch Fachunternehmen ausführen lassen. Sie müssen die Mietpreis- und Belegungsbindungen einhalten. Unternehmen in Schwierigkeiten sowie bestimmte Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Auszug aus den Angaben von Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen.
Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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