Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen in Gebieten der integrierten Stadtteilentwicklung
Zuschuss
Wenn Sie Mietwohnraum in Gebieten der integrierten Stadtteilentwicklung modernisieren und instand setzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Steckbrief zu Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen in Gebieten der integrierten Stadtteilentwicklung
| Fördergeber | Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen |
| Förderart | Zuschuss |
| Geltungsbereich | Hamburg |
| Stand der Daten | 25.08.2026 |
**rechtliche Voraussetzungen** Antragsberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Erbbauberechtigte. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Vorgaben zum Fassadenkonzept (Qualitätssicherung Backstein) einhalten. Sie lassen für Ihr Objekt eine Energieberatung durchführen. Sie müssen die Einhaltung der jeweiligen energetischen Anforderungen durch einen von der IFB Hamburg autorisierten energetischen Qualitätssicherer feststellen lassen (Qualitätssicherung Energie). Sie müssen die Regelungen für Belegungs- und Mietpreisbindung beachten. Ihre Mieterinnen und Mieter müssen dem Modernisierungsvorhaben zustimmen. Sie müssen über die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit verfügen und die ordnungsmäßige und wirtschaftliche Durchführung des Bauvorhabens sichern.
Auszug aus den Angaben von Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen.
Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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