Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Gründungsstipendium NRW
Darlehen
Wenn Sie sich mit einer innovativen Gründungsidee in Nordrhein-Westfalen selbstständig machen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium erhalten.
Steckbrief zu Gründungsstipendium NRW
| Fördergeber | Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) |
| Förderart | Darlehen |
| Zielgruppe | Gründung & Startup, Selbstständige & Freiberufler |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 06.10.2026 |
Alle Branchen
**rechtliche Voraussetzungen** Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die sich durch die Gründung eines innovativen Unternehmens selbstständig machen wollen oder in den zurückliegenden 12 Monaten ein innovatives Kleinstunternehmen gegründet haben. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen ein nicht börsennotiertes Kleinstunternehmen gründen oder führen, das noch keine Gewinne ausgeschüttet hat oder bei dem noch keine Gewinne entnommen wurden und das nicht durch einen Zusammenschluss oder durch eine Spaltung entstanden ist, Ihren Betriebssitz in Nordrhein-Westfalen haben, selbst in der Geschäftsführung des Unternehmens oder als Prokuristin oder Prokurist mit einem relevanten stimmberechtigten Anteil an dem gegründeten Unternehmen tätig sein, mit Ihrer Geschäftsidee nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten haben, Ihr Gründungsvorhaben im …
Auszug aus den Angaben von Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE).
Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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