NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

NRW.SeedCon

Darlehen

nicht börsennotierte, in- oder ausländische kleine Unternehmen

Steckbrief zu NRW.SeedCon
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartDarlehen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten28.09.2026
StartupTechInnovation

Wer wird gefördert?

Gefördert werden nicht börsennotierte, in- oder ausländische kleine Unternehmen in der Rechtsform GmbH/UG bzw. einer äquivalenten ausländischen Rechtsform mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen nicht älter als 36 Monate.

Was wird gefördert?

Sie können ein Wandeldarlehen der NRW.BANK für Ihr Unternehmen erhalten für Investitionen Betriebsmittel Aufbau und Wachstum des Unternehmens.

Wie wird gefördert?

Förderart : nachrangiges, endfälliges Wandeldarlehen Wandlungsrecht : kann von der NRW.BANK im Rahmen einer Finanzierungsrunde bzw. eines Liquiditätsereignisses ausgeübt werden. Finanzierungsanteil : bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs Mindestbetrag : 50.000 € Höchstbetrag : 200.000 € (ggfs. Begrenzung durch bereits bestehende, beihilferechtlich-relevante Vorförderungen) Laufzeit/Rückzahlung : 7 Jahre Zinssatz : 6,00 % p.a. fest für die gesamte Laufzeit Tilgung : endfällig Auszahlung: Bereitstellungsprovision Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Ablösung von Altgesellschaftern Rückzahlung von Fremdkapitalverpflichtungen Unternehmen, die sich in der Insolvenz befinden bzw.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu NRW.SeedCon

Wer wird gefördert?
Gefördert werden nicht börsennotierte, in- oder ausländische kleine Unternehmen in der Rechtsform GmbH/UG bzw. einer äquivalenten ausländischen Rechtsform mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen nicht älter als 36 Monate.
Was wird gefördert?
Sie können ein Wandeldarlehen der NRW.BANK für Ihr Unternehmen erhalten für Investitionen Betriebsmittel Aufbau und Wachstum des Unternehmens.
Wie wird gefördert?
Förderart : nachrangiges, endfälliges Wandeldarlehen Wandlungsrecht : kann von der NRW.BANK im Rahmen einer Finanzierungsrunde bzw. eines Liquiditätsereignisses ausgeübt werden. Finanzierungsanteil : bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs Mindestbetrag : 50.000 € Höchstbetrag : 200.000 € (ggfs. Begrenzung durch bereits bestehende, beihilferechtlich-relevante Vorförderungen) Laufzeit/Rückzahlung : 7 Jahre Zinssatz : 6,00 % p.a. fest für die gesamte Laufzeit Tilgung : endfällig Auszahlung: Bereitstellungsprovision Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Ablösung von Altgesellschaftern Rückzahlung von Fremdkapitalverpflichtungen Unternehmen, die sich in der Insolvenz befinden bzw.
In welcher Form wird NRW.SeedCon gefördert?
Als Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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