NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
NRW.SeedCon
nicht börsennotierte, in- oder ausländische kleine Unternehmen
Alle Branchen
KMUUnternehmenGründer
Förderart: Wandeldarlehen bis 200.000 €
Wer wird gefördert?
Gefördert werden nicht börsennotierte, in- oder ausländische kleine Unternehmen in der Rechtsform GmbH/UG bzw. einer äquivalenten ausländischen Rechtsform mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen nicht älter als 36 Monate.
Was wird gefördert?
Sie können ein Wandeldarlehen der NRW.BANK für Ihr Unternehmen erhalten für Investitionen Betriebsmittel Aufbau und Wachstum des Unternehmens.
Wie wird gefördert?
Förderart : nachrangiges, endfälliges Wandeldarlehen Wandlungsrecht : kann von der NRW.BANK im Rahmen einer Finanzierungsrunde bzw. eines Liquiditätsereignisses ausgeübt werden. Finanzierungsanteil : bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs Mindestbetrag : 50.000 € Höchstbetrag : 200.000 € (ggfs. Begrenzung
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