| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Darlehen |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 28.09.2026 |
Gefördert werden nicht börsennotierte, in- oder ausländische kleine Unternehmen in der Rechtsform GmbH/UG bzw. einer äquivalenten ausländischen Rechtsform mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen nicht älter als 36 Monate.
Sie können ein Wandeldarlehen der NRW.BANK für Ihr Unternehmen erhalten für Investitionen Betriebsmittel Aufbau und Wachstum des Unternehmens.
Förderart : nachrangiges, endfälliges Wandeldarlehen Wandlungsrecht : kann von der NRW.BANK im Rahmen einer Finanzierungsrunde bzw. eines Liquiditätsereignisses ausgeübt werden. Finanzierungsanteil : bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs Mindestbetrag : 50.000 € Höchstbetrag : 200.000 € (ggfs. Begrenzung durch bereits bestehende, beihilferechtlich-relevante Vorförderungen) Laufzeit/Rückzahlung : 7 Jahre Zinssatz : 6,00 % p.a. fest für die gesamte Laufzeit Tilgung : endfällig Auszahlung: Bereitstellungsprovision Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Ablösung von Altgesellschaftern Rückzahlung von Fremdkapitalverpflichtungen Unternehmen, die sich in der Insolvenz befinden bzw.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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