Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Förderung des Neubaus von Sonderwohnformen

Zuschuss

Wenn Sie die Schaffung von Mietwohnraum mit besonderen sozialen Zielsetzungen planen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.

Steckbrief zu Förderung des Neubaus von Sonderwohnformen
FördergeberBehörde für Stadtentwicklung und Wohnen
FörderartZuschuss
GeltungsbereichHamburg
Stand der Daten25.08.2026
**rechtliche Voraussetzungen** Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie vermieten die Wohnungen an die im Nutzungskonzept vorgesehene Zielgruppe. Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat Ihr Betreuungskonzept für die Zielgruppe anerkannt. Sie bringen ein Eigenkapital von normalerweise rund 20 % der Gesamtkosten ein. Sie besitzen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Sie stellen die Gesamtfinanzierung sicher. Sie berücksichtigen Vorgaben für Wohnungsgrößen und -grundrisse sowie die Anforderungen an die Bauausführung. Sie müssen die geltenden Belegungs- und Mietpreisbindungen einhalten.

Auszug aus den Angaben von Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Förderung des Neubaus von Sonderwohnformen

In welcher Form wird Förderung des Neubaus von Sonderwohnformen gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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