Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Förderung des Neubaus von Sonderwohnformen
Zuschuss
Wenn Sie die Schaffung von Mietwohnraum mit besonderen sozialen Zielsetzungen planen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.
Steckbrief zu Förderung des Neubaus von Sonderwohnformen
| Fördergeber | Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen |
| Förderart | Zuschuss |
| Geltungsbereich | Hamburg |
| Stand der Daten | 25.08.2026 |
**rechtliche Voraussetzungen** Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie vermieten die Wohnungen an die im Nutzungskonzept vorgesehene Zielgruppe. Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat Ihr Betreuungskonzept für die Zielgruppe anerkannt. Sie bringen ein Eigenkapital von normalerweise rund 20 % der Gesamtkosten ein. Sie besitzen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Sie stellen die Gesamtfinanzierung sicher. Sie berücksichtigen Vorgaben für Wohnungsgrößen und -grundrisse sowie die Anforderungen an die Bauausführung. Sie müssen die geltenden Belegungs- und Mietpreisbindungen einhalten.
Auszug aus den Angaben von Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen.
Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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