Behörde für Kultur und Medien Hamburg

Förderung aus dem Elbkulturfonds

Zuschuss

Wenn Sie größere künstlerische Projekte planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Steckbrief zu Förderung aus dem Elbkulturfonds
FördergeberBehörde für Kultur und Medien Hamburg
FörderartZuschuss
GeltungsbereichHamburg
Stand der Daten08.09.2026
**rechtliche Voraussetzungen** Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie als Vertretung von Kunst- und Kulturschaffenden handelnde juristische Personen des In- und Auslands. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel gewährleisten und nachweisen. Ihr Projekt muss über eine angemessene künstlerische und konzeptionelle Qualität sowie Innovationskraft verfügen. Ihr Finanzierungsvolumen sollte etwa 50.000 EUR betragen. Sie müssen einen angemessenen Eigenanteil aufbringen und die Gesamtfinanzierung sicherstellen. Ausgeschlossen von der Förderung sind Projekte, die in Räumen der politischen Parteien, der parteinahen Stiftungen und/oder Gewerkschaften sowie Kirchen stattfinden, sowie kommerziell oder durch die reguläre kulturelle Förderung der Stadt Hamburg realisierbare Vorhaben.

Auszug aus den Angaben von Behörde für Kultur und Medien Hamburg. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Förderung aus dem Elbkulturfonds

In welcher Form wird Förderung aus dem Elbkulturfonds gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Behörde für Kultur und Medien Hamburg gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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