Behörde für Kultur und Medien Hamburg
Förderung aus dem Elbkulturfonds
Zuschuss
Wenn Sie größere künstlerische Projekte planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Steckbrief zu Förderung aus dem Elbkulturfonds
| Fördergeber | Behörde für Kultur und Medien Hamburg |
| Förderart | Zuschuss |
| Geltungsbereich | Hamburg |
| Stand der Daten | 08.09.2026 |
**rechtliche Voraussetzungen** Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie als Vertretung von Kunst- und Kulturschaffenden handelnde juristische Personen des In- und Auslands. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel gewährleisten und nachweisen. Ihr Projekt muss über eine angemessene künstlerische und konzeptionelle Qualität sowie Innovationskraft verfügen. Ihr Finanzierungsvolumen sollte etwa 50.000 EUR betragen. Sie müssen einen angemessenen Eigenanteil aufbringen und die Gesamtfinanzierung sicherstellen. Ausgeschlossen von der Förderung sind Projekte, die in Räumen der politischen Parteien, der parteinahen Stiftungen und/oder Gewerkschaften sowie Kirchen stattfinden, sowie kommerziell oder durch die reguläre kulturelle Förderung der Stadt Hamburg realisierbare Vorhaben.
Auszug aus den Angaben von Behörde für Kultur und Medien Hamburg.
Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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