Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Förderung im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms „Akti(F) Plus – Aktiv für Familien und ihre Kinder“

Zuschuss

Wenn Sie die individuelle Lebenssituation von Familien und ihren Kindern, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind, verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Steckbrief zu Förderung im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms „Akti(F) Plus – Aktiv für Familien und ihre Kinder“
FördergeberBundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
FörderartZuschuss
ZielgruppeVereine & gemeinnützige Organisationen
Geltungsbereichbundesweit
Stand der Daten29.09.2026
**rechtliche Voraussetzungen** Antragsberechtigt sind juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, beispielsweise öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Bildungsträger, sonstige gemeinnützige Träger, Unternehmen, Forschungseinrichtungen sowie Verbände. Weitere Voraussetzungen: Sie beachten die Fördergrundsätze für die Bewilligung von Zuwendungen aus dem ESF Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027. Sie weisen Ihre fachlich-inhaltliche und administrative Befähigung zur Durchführung eines Vorhabens nach. In Ihrem Kooperations- oder Projektverbund arbeiten Partnerinnen und Partnern aus der Region zusammen und die örtliche Arbeitsverwaltung (Jobcenter und/oder Agenturen für Arbeit) sowie Kommunen (Städte, Landkreise und Gemeinden) beteiligt sich aktiv am Verbund.

Auszug aus den Angaben von Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

Zum offiziellen Förderprogramm →

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Häufige Fragen zu Förderung im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms „Akti(F) Plus – Aktiv für Familien und ihre Kinder“

Wer kann Förderung im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms „Akti(F) Plus – Aktiv für Familien und ihre Kinder“ beantragen?
Das Programm richtet sich laut Angaben des Fördergebers an: Vereine & gemeinnützige Organisationen. Die verbindlichen Voraussetzungen nennt der Fördergeber.
In welcher Form wird Förderung im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms „Akti(F) Plus – Aktiv für Familien und ihre Kinder“ gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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