Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Förderung im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms „Akti(F) Plus – Aktiv für Familien und ihre Kinder“
Zuschuss
Wenn Sie die individuelle Lebenssituation von Familien und ihren Kindern, die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind, verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Steckbrief zu Förderung im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms „Akti(F) Plus – Aktiv für Familien und ihre Kinder“
| Fördergeber | Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) |
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | bundesweit |
| Stand der Daten | 29.09.2026 |
**rechtliche Voraussetzungen** Antragsberechtigt sind juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, beispielsweise öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Träger der freien Wohlfahrtspflege, Bildungsträger, sonstige gemeinnützige Träger, Unternehmen, Forschungseinrichtungen sowie Verbände. Weitere Voraussetzungen: Sie beachten die Fördergrundsätze für die Bewilligung von Zuwendungen aus dem ESF Plus in der Förderperiode 2021 bis 2027. Sie weisen Ihre fachlich-inhaltliche und administrative Befähigung zur Durchführung eines Vorhabens nach. In Ihrem Kooperations- oder Projektverbund arbeiten Partnerinnen und Partnern aus der Region zusammen und die örtliche Arbeitsverwaltung (Jobcenter und/oder Agenturen für Arbeit) sowie Kommunen (Städte, Landkreise und Gemeinden) beteiligt sich aktiv am Verbund.
Auszug aus den Angaben von Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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