Bundesministerium des Innern (BMI)
Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)
ZuschussBeratung
Wenn Sie als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege, Bund der Vertriebenen oder vergleichbare Organisationen Migrationsberatungen für erwachsene Zugewanderte durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Steckbrief zu Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)
| Fördergeber | Bundesministerium des Innern (BMI) |
| Förderart | Zuschuss, Beratung |
| Zielgruppe | Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | bundesweit |
| Stand der Daten | 01.10.2026 |
Soziale Dienste
**rechtliche Voraussetzungen** Antragsberechtigt sind: die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, der Bund der Vertriebenen sowie im Bedarfsfall vergleichbare, bundesweit vertretene Organisationen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie stellen ein bundesweites Angebot sicher. Sie verfolgen gemeinnützige Zwecke und gewährleisten die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel. Sie verfügen über langjährige praktische Erfahrungen im Bereich der Beratung von Zugewanderten und bringen die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit allen im Bereich der Integrationsförderung tätigen staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen und Organisationen mit. Sie setzen fachlich und persönlich besonders qualifizierte hauptamtliche Migrationsberaterinnen und Migrationsberater ein.
Auszug aus den Angaben von Bundesministerium des Innern (BMI).
Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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