Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald und im Körperschaftswald (FöRL--Förderichtlinie Privat- und Körperschaftswald)

Zuschuss

Wenn Sie Maßnahmen zum Natur- und Klimaschutz in Wäldern planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Steckbrief zu Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald und im Körperschaftswald (FöRL--Förderichtlinie Privat- und Körperschaftswald)
FördergeberMinisterium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Vereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten16.10.2026
ForstwirtschaftKlimaschutzNaturschutz
**rechtliche Voraussetzungen** Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben natürliche Personen, juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts als Eigentümerin und Eigentümer oder Besitzerin und Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und eingetragene Vereine, deren Vereinszweck die Gründung eines forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses ist, Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz, Waldwirtschaftsgenossenschaften nach dem Landesforstgesetz, Genossenschaften nach dem Genossenschaftsgesetz und Eigentümergemeinschaften nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts eigener Art sowie Kreise und kreisfreie Städte als Träger gemeinschaftlicher Maßnahmen im Körperschafts- und Privatwald.

Auszug aus den Angaben von Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald und im Körperschaftswald (FöRL--Förderichtlinie Privat- und Körperschaftswald)

Wer kann Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald und im Körperschaftswald (FöRL--Förderichtlinie Privat- und Körperschaftswald) beantragen?
Das Programm richtet sich laut Angaben des Fördergebers an: KMU, Vereine & gemeinnützige Organisationen. Die verbindlichen Voraussetzungen nennt der Fördergeber.
In welcher Form wird Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald und im Körperschaftswald (FöRL--Förderichtlinie Privat- und Körperschaftswald) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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