Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald und im Körperschaftswald (FöRL--Förderichtlinie Privat- und Körperschaftswald)
Zuschuss
Wenn Sie Maßnahmen zum Natur- und Klimaschutz in Wäldern planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Steckbrief zu Förderung forstlicher Maßnahmen im Privatwald und im Körperschaftswald (FöRL--Förderichtlinie Privat- und Körperschaftswald)
| Fördergeber | Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen |
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 16.10.2026 |
ForstwirtschaftKlimaschutzNaturschutz
**rechtliche Voraussetzungen** Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben natürliche Personen, juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts als Eigentümerin und Eigentümer oder Besitzerin und Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und eingetragene Vereine, deren Vereinszweck die Gründung eines forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses ist, Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz, Waldwirtschaftsgenossenschaften nach dem Landesforstgesetz, Genossenschaften nach dem Genossenschaftsgesetz und Eigentümergemeinschaften nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts eigener Art sowie Kreise und kreisfreie Städte als Träger gemeinschaftlicher Maßnahmen im Körperschafts- und Privatwald.
Auszug aus den Angaben von Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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