Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB)
Zuschuss
Wenn Sie ein Vorhaben durchführen möchten, das lebensnah und anschaulich über entwicklungspolitische Themen aufklärt und nachhaltige Entwicklungsziele verfolgt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Steckbrief zu Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB)
| Fördergeber | Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) |
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | bundesweit |
| Stand der Daten | 02.10.2026 |
BildungEntwicklungszusammenarbeitNGO
**rechtliche Voraussetzungen** Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen mit entwicklungspolitischer Zielsetzung und Sitz in Deutschland, unter anderem eingetragene gemeinnützige Vereine (Nichtregierungsorganisationen), Netzwerke von Organisationen oder gemeinnützige Organisationen, rechtsfähige Stiftungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts wie zum Beispiel Kirchen, Museen, Bibliotheken und Universitäten, gemeinnützige GmbH , wenn sie nicht als Ein-Personen-Gesellschaft aufgestellt sind und gemeinnützige eingetragene Genossenschaften (eG) sowie gemeinnützige Unternehmergesellschaften, wenn sie nicht als Ein-Personen-Unternehmen aufgestellt sind. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Gemeinnützigkeit Ihrer Organisation ist steuerlich anerkannt.
Auszug aus den Angaben von Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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