Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB)

Zuschuss

Wenn Sie ein Vorhaben durchführen möchten, das lebensnah und anschaulich über entwicklungspolitische Themen aufklärt und nachhaltige Entwicklungsziele verfolgt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Steckbrief zu Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB)
FördergeberBundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
FörderartZuschuss
ZielgruppeVereine & gemeinnützige Organisationen
Geltungsbereichbundesweit
Stand der Daten02.10.2026
BildungEntwicklungszusammenarbeitNGO
**rechtliche Voraussetzungen** Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen mit entwicklungspolitischer Zielsetzung und Sitz in Deutschland, unter anderem eingetragene gemeinnützige Vereine (Nichtregierungsorganisationen), Netzwerke von Organisationen oder gemeinnützige Organisationen, rechtsfähige Stiftungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts wie zum Beispiel Kirchen, Museen, Bibliotheken und Universitäten, gemeinnützige GmbH , wenn sie nicht als Ein-Personen-Gesellschaft aufgestellt sind und gemeinnützige eingetragene Genossenschaften (eG) sowie gemeinnützige Unternehmergesellschaften, wenn sie nicht als Ein-Personen-Unternehmen aufgestellt sind. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Gemeinnützigkeit Ihrer Organisation ist steuerlich anerkannt.

Auszug aus den Angaben von Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

Zum offiziellen Förderprogramm →

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Häufige Fragen zu Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB)

Wer kann Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB) beantragen?
Das Programm richtet sich laut Angaben des Fördergebers an: Vereine & gemeinnützige Organisationen. Die verbindlichen Voraussetzungen nennt der Fördergeber.
In welcher Form wird Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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