Sächsische Aufbaubank (SAB)

Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 EFRE-Förderung

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Steckbrief zu Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 EFRE-Förderung
FördergeberSächsische Aufbaubank (SAB)
ZielgruppeVereine & gemeinnützige Organisationen, Kommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichSachsen
Stand der Daten01.09.2026
UmweltschutzGrünflächenNachhaltige Entwicklung

Was wird gefördert?

Stadtgrün Vorhaben und Konzepte zur Stärkung der Biodiversität im Siedlungsbereich biodiversitätsfördernde Anlage, Aufwertung und Vernetzung von Grün- und Freiflächen bodengebundene Fassadenbegrünung extensive Dachbegrünung Ausgaben für die Entwicklungspflege im 2. und 3. Standjahr Lärmminderung aktiver, vorrangig grüner Lärmschutz an der Quelle sowie auf dem Ausbreitungsweg (z. B. Abschirmelemente, Lärmschutzwände, Lärmschutzwälle, grüne Gleisanlagen) bei grünem Lärmschutz: Ausgaben für die Pflanzung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege passiver Lärmschutz, z. B.

Wer wird gefördert?

Stadtgrün kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen gemeinnützige Organisationen anerkannte Religionsgemeinschaften Verbandskörperschaften Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Kammern kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Lärmminderung kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen Radonreduzierung kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen gemeinnützige Organisationen anerkannte Religionsgemeinschaften Verbandskörperschaften Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Kammern kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Welche Voraussetzungen sind zu beachten?

Auszug aus den Angaben von Sächsische Aufbaubank (SAB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 EFRE-Förderung

Was wird gefördert?
Stadtgrün Vorhaben und Konzepte zur Stärkung der Biodiversität im Siedlungsbereich biodiversitätsfördernde Anlage, Aufwertung und Vernetzung von Grün- und Freiflächen bodengebundene Fassadenbegrünung extensive Dachbegrünung Ausgaben für die Entwicklungspflege im 2. und 3. Standjahr Lärmminderung aktiver, vorrangig grüner Lärmschutz an der Quelle sowie auf dem Ausbreitungsweg (z. B. Abschirmelemente, Lärmschutzwände, Lärmschutzwälle, grüne Gleisanlagen) bei grünem Lärmschutz: Ausgaben für die Pflanzung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege passiver Lärmschutz, z. B.
Wer wird gefördert?
Stadtgrün kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen gemeinnützige Organisationen anerkannte Religionsgemeinschaften Verbandskörperschaften Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Kammern kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Lärmminderung kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen Radonreduzierung kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen gemeinnützige Organisationen anerkannte Religionsgemeinschaften Verbandskörperschaften Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Kammern kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Welche Voraussetzungen sind zu beachten?
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Sächsische Aufbaubank (SAB) gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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