| Fördergeber | Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | Brandenburg |
| Stand der Daten | 22.09.2026 |
Wer wird gefördert? Je nach Förderschwerpunkt können die Antragstellenden juristische Personen des öffentlichen Rechts, juristische Personen des privaten Rechts, gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, Personengesellschaften, natürliche Personen sowie anerkannte BIZ-Träger sein.
Teil A - Naturschutzfachplanungen und Studien: Erstellung und Fortschreibung von Managementplänen für FFH-Gebiete außerhalb der Nationalen Naturlandschaften (NNL), Natura 2000-Managementplänen für EU-Vogelschutzgebiete innerhalb und außerhalb der NNL. Erstellung von Grünordnungsplänen. Erstellung von grundlegenden wissenschaftlichen Studien zum Arten- und Biotopschutz im Landesinteresse. Teil B - Vorhaben zur Umweltsensibilisierung in Natura 2000-Gebieten und in Gebieten mit Lebensräumen und Arten der FFH- und Vogelschutzrichtlinie Für Teil B können keine Anträge mehr eingereicht werden.
Auszug aus den Angaben von Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
Zum offiziellen Förderprogramm →Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden
FörderWatcher überwacht 21+ Förderquellen automatisch und benachrichtigt Sie wöchentlich über passende Fördermittel.
Kostenlos testen