Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Natürliches Erbe und Umweltbewusstsein (ELER) 2024

Zuschuss

Das Förderprogramm unterstützt Sie über die ILB bei Vorhaben zur Eindämmung und Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt sowie zum Erhalt von Lebensräumen und Landschaften im Land Brandenburg.

Steckbrief zu Natürliches Erbe und Umweltbewusstsein (ELER) 2024
FördergeberInvestitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
FörderartZuschuss
ZielgruppeVereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichBrandenburg
Stand der Daten22.09.2026
Alle BranchenForschung / Entwicklung / Bildung

Wer, was und wie wird gefördert?

Wer wird gefördert? Je nach Förderschwerpunkt können die Antragstellenden juristische Personen des öffentlichen Rechts, juristische Personen des privaten Rechts, gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, Personengesellschaften, natürliche Personen sowie anerkannte BIZ-Träger sein.

Was wird gefördert?

Teil A - Naturschutzfachplanungen und Studien: Erstellung und Fortschreibung von Managementplänen für FFH-Gebiete außerhalb der Nationalen Naturlandschaften (NNL), Natura 2000-Managementplänen für EU-Vogelschutzgebiete innerhalb und außerhalb der NNL. Erstellung von Grünordnungsplänen. Erstellung von grundlegenden wissenschaftlichen Studien zum Arten- und Biotopschutz im Landesinteresse. Teil B - Vorhaben zur Umweltsensibilisierung in Natura 2000-Gebieten und in Gebieten mit Lebensräumen und Arten der FFH- und Vogelschutzrichtlinie Für Teil B können keine Anträge mehr eingereicht werden.

Auszug aus den Angaben von Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

Zum offiziellen Förderprogramm →

Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden

Häufige Fragen zu Natürliches Erbe und Umweltbewusstsein (ELER) 2024

Wer, was und wie wird gefördert?
Wer wird gefördert? Je nach Förderschwerpunkt können die Antragstellenden juristische Personen des öffentlichen Rechts, juristische Personen des privaten Rechts, gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, Personengesellschaften, natürliche Personen sowie anerkannte BIZ-Träger sein.
Was wird gefördert?
Teil A - Naturschutzfachplanungen und Studien: Erstellung und Fortschreibung von Managementplänen für FFH-Gebiete außerhalb der Nationalen Naturlandschaften (NNL), Natura 2000-Managementplänen für EU-Vogelschutzgebiete innerhalb und außerhalb der NNL. Erstellung von Grünordnungsplänen. Erstellung von grundlegenden wissenschaftlichen Studien zum Arten- und Biotopschutz im Landesinteresse. Teil B - Vorhaben zur Umweltsensibilisierung in Natura 2000-Gebieten und in Gebieten mit Lebensräumen und Arten der FFH- und Vogelschutzrichtlinie Für Teil B können keine Anträge mehr eingereicht werden.
Wer kann Natürliches Erbe und Umweltbewusstsein (ELER) 2024 beantragen?
Das Programm richtet sich laut Angaben des Fördergebers an: Vereine & gemeinnützige Organisationen. Die verbindlichen Voraussetzungen nennt der Fördergeber.
In welcher Form wird Natürliches Erbe und Umweltbewusstsein (ELER) 2024 gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

Ähnliche Förderprogramme

FörderWatcher überwacht 21+ Förderquellen automatisch und benachrichtigt Sie wöchentlich über passende Fördermittel.

Kostenlos testen