| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank (SAB) |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | Vereine & gemeinnützige Organisationen, Forschung & Hochschulen |
| Geltungsbereich | Sachsen |
| Stand der Daten | 01.09.2026 |
Investitionsvorhaben im Freistaat Sachsen Ausgaben für die Anschaffung bzw. Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens (u. a. Gebäude, Maschinen, Geräte, Instrumente, Ausrüstungsgegenstände), einschließlich FuE-Grundausstattung und Maßnahmen der Ersatzbeschaffung (zuwendungsfähige Ausgaben) Anteil an den zuwendungsfähigen Ausgaben, der auf eine nichtwirtschaftliche Nutzung der angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter entfällt (entsprechend dem Anteil der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit der Forschungseinrichtung)
Rechtlich selbständige gemeinnützige Forschungseinrichtungen mit Geschäfts- und Forschungsbetrieb im Freistaat Sachsen, die weder Teil einer Hochschule noch einer grundfinanzierten Wissenschaftsgemeinschaft oder -gesellschaft sind und keine institutionelle Förderung von mehr als 20 % (Grundfinanzierung) erhalten. Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Das Investitionsvorhaben soll innerhalb von 36 Monaten durchgeführt werden. Die gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 20.000 Euro betragen. Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen für mindestens fünf Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens in der Forschungseinrichtung verbleiben.
Auszug aus den Angaben von Sächsische Aufbaubank (SAB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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