| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 07.07.2026 |
Unternehmen Europäischen Union einem Land der Europäischen Freihandelszone (EFTA) Entwicklungs- und Schwellenländern Länderliste des Development Assistance Committee (DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
Sie können einen Zuschuss und fachliche Unterstützung erhalten, wenn Ihr Unternehmen innerhalb einer Entwicklungspartnerschaft Entwicklungs- und Schwellenländern tätig werden will oder bereits tätig ist. Über die Förderung konkreter Maßnahmen wird im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Ideenwettbewerben entschieden, zu denen interessierte Unternehmen ihre Ideen einreichen können. Dabei geht es z.B. um folgende thematische Schwerpunkte: Ausbildung lokaler Fachkräfte Pilotierung innovativer Technologien und Demonstrationsanlagen nachhaltiger Ausbau von Lieferketten Verbesserung von Umwelt- und Sozialstandards
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie wollen nachhaltig investieren und unternehmerisch in einem Entwicklungs- und Schwellenland tätig werden. Ihr Unternehmen hat mindestens: 800.000 € Jahresumsatz, 8 Mitarbeiter,
Förderart : Zuschuss Förderhöhe : 50% der Gesamtkosten, max. 2 Mio. Bagatellgrenze : 100.000 € Welche Vorhaben werden nicht gefördert? einzig auf Wohltätigkeit abzielende Projekte gesetzlich erforderliche Maßnahmen laufende Projekte rein kommerzielle Vorhaben Wie erfolgt die Antragstellung? Sie können Ihre Projektskizzen viermal im Jahr im Rahmen von Ideenwettbewerben auf den vorgesehenen Formularen einreichen. Je nach Themenschwerpunkt stehen Ihnen dafür folgende Ansprechpartner zur Verfügung: DEG Impulse gGmbH Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Der Ideenwettbewerb develoPPP Classic findet viermal im Jahr statt.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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