Sächsische Aufbaubank (SAB)

SAB Bürgschaftsprogramm Sachsen

Bürgschaft

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Steckbrief zu SAB Bürgschaftsprogramm Sachsen
FördergeberSächsische Aufbaubank (SAB)
FörderartBürgschaft
GeltungsbereichSachsen
Stand der Daten08.06.2026

Was wird gefördert?

Vebürgung von Krediten und Avalen für folgende Maßnahmen: Investitionen Unternehmensnachfolgen Betriebsmittel (Barkredite, Avale, Universalkredite) auftragsbezogene Betriebsmittel für Film- und Fernsehproduktionen (Medienbürgschaften) Konsolidierungsmaßnahmen in Einzelfällen Grundsätzlich ausgeschlossen sind Ausfallbürgschaften in Form von Rettungsbeihilfen und die Verbürgung von Sanierungskrediten, nachträgliche Verbürgung bestehender Risiken des Kreditgebers.

Wer wird gefördert?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Freiberufler natürliche Personen (auch Existenzgründerinnen und Existenzgründer), die sich mit Hilfe des zu verbürgenden Kredits in leitender Funktion tätig an einem Unternehmen beteiligen wollen Bei Unternehmen der so genannten "sensiblen Sektoren" ist je nach Bereich eine Förderung nur in eingeschränktem Umfang oder überhaupt nicht möglich. Gegebenenfalls ist eine Einzelfallgenehmigung der EU-Kommission erforderlich. Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Unternehmenssitz bzw. zu fördernde Betriebsstätte in Sachsen Rückzahlung der verbürgten Kredite ist bei normalem wirtschaftlichen Ablauf erwartbar Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?

Auszug aus den Angaben von Sächsische Aufbaubank (SAB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu SAB Bürgschaftsprogramm Sachsen

Was wird gefördert?
Vebürgung von Krediten und Avalen für folgende Maßnahmen: Investitionen Unternehmensnachfolgen Betriebsmittel (Barkredite, Avale, Universalkredite) auftragsbezogene Betriebsmittel für Film- und Fernsehproduktionen (Medienbürgschaften) Konsolidierungsmaßnahmen in Einzelfällen Grundsätzlich ausgeschlossen sind Ausfallbürgschaften in Form von Rettungsbeihilfen und die Verbürgung von Sanierungskrediten, nachträgliche Verbürgung bestehender Risiken des Kreditgebers.
Wer wird gefördert?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Freiberufler natürliche Personen (auch Existenzgründerinnen und Existenzgründer), die sich mit Hilfe des zu verbürgenden Kredits in leitender Funktion tätig an einem Unternehmen beteiligen wollen Bei Unternehmen der so genannten "sensiblen Sektoren" ist je nach Bereich eine Förderung nur in eingeschränktem Umfang oder überhaupt nicht möglich. Gegebenenfalls ist eine Einzelfallgenehmigung der EU-Kommission erforderlich. Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Unternehmenssitz bzw. zu fördernde Betriebsstätte in Sachsen Rückzahlung der verbürgten Kredite ist bei normalem wirtschaftlichen Ablauf erwartbar Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?
In welcher Form wird SAB Bürgschaftsprogramm Sachsen gefördert?
Als Bürgschaft.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Sächsische Aufbaubank (SAB) gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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