Bürgschaftsbank SachsenGmbH

24h--Stunden-Bürgschaft

DarlehenBürgschaft

Wenn Sie als bestehendes Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe in Sachsen kurzfristig einen Kredit beantragen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine zügige Zusage für eine Bürgschaft erhalten.

Steckbrief zu 24h--Stunden-Bürgschaft
FördergeberBürgschaftsbank SachsenGmbH
FörderartDarlehen, Bürgschaft
ZielgruppeKMU
GeltungsbereichSachsen
Stand der Daten13.09.2026
Diversifiziert
**rechtliche Voraussetzungen** Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, die die Kriterien der EU erfüllen und mindestens 2 Jahresabschlüsse vorweisen können . Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorlegen. Ihr Investitionsort muss im Freistaat Sachsen liegen. Sie müssen bestmögliche Sicherheiten stellen. Dazu zählt auch die persönliche Mithaftung der Gesellschafter.

Auszug aus den Angaben von Bürgschaftsbank SachsenGmbH. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu 24h--Stunden-Bürgschaft

Wer kann 24h--Stunden-Bürgschaft beantragen?
Das Programm richtet sich laut Angaben des Fördergebers an: KMU. Die verbindlichen Voraussetzungen nennt der Fördergeber.
In welcher Form wird 24h--Stunden-Bürgschaft gefördert?
Als Darlehen, Bürgschaft.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Bürgschaftsbank SachsenGmbH gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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