| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank (SAB) |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Geltungsbereich | Sachsen |
| Stand der Daten | 08.06.2026 |
Die Durchführung der betrieblichen Ausbildung im Verbund - Ausbildungsinhalte können in anderen Unternehmen oder Einrichtungen (Verbundpartner) ergänzend zur eigenen Ausbildung vermittelt werden
Unternehmen (natürliche bzw. juristische Personen oder Personenvereinigungen) mit bis zu 500 beschäftigten Personen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen, die den Ausbildungsvertrag mit dem Auszubildenden geschlossen haben und den Auszubildenden an den Verbundpartner entsenden Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Konkrete Informationen und Anforderungen zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen finden Sie unter "Formulare & Downloads" unter der Rubrik "Rechtsgrundlagen" in der Richtlinie. Weiterhin erhalten Sie relevante Hinweise und Informationen direkt mit der Antragstellung im Förderportal. Welche Konditionen bietet das Förderprogramm?
Auszug aus den Angaben von Sächsische Aufbaubank (SAB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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