| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank (SAB) |
|---|---|
| Förderart | Darlehen |
| Geltungsbereich | Sachsen |
| Stand der Daten | 08.06.2026 |
Investitionen und Betriebsmittel zur Aufnahme oder Festigung einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Freistaat Sachsen Nicht gefördert werden: Fahrzeuge im Straßengüterverkehr Umschuldungen und Nachfinanzierungen Beratungen zur Unternehmensgründung Investitionen im Zusammenhang mit Wohnimmobilien mit anschließender Fremdvermietung in den Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz sowie Investitionen für exportbezogene oder andere Tätigkeiten, durch die heimische Erzeugnisse gegenüber Importwaren begünstigt werden
Existenzgründerinnen und -gründer sowie junge Unternehmen innerhalb einer fünfjährigen Existenzgründerphase bei: Gründung eines Unternehmens oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit Erneuter Gründung eines Unternehmens oder erneuter Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit („Zweite Chance“) Übernahme eines Betriebes im Wege der Unternehmensnachfolge Erwerb einer tätigen Beteiligung durch Erwerb eines Anteils am Gesellschaftskapital von mehr als 25 % Festigung eines Unternehmens Nicht gefördert werden: Handelsvertreter und Vertriebsbeauftragte Autohäuser, Auto- sowie Autoteilehandel Tankstellen Unternehmen in Schwierigkeiten Antragsteller, über deren Vermögen ein …
Auszug aus den Angaben von Sächsische Aufbaubank (SAB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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