| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank (SAB) |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss, Darlehen |
| Zielgruppe | Kommunen & öffentliche Hand |
| Geltungsbereich | Sachsen |
| Stand der Daten | 01.09.2026 |
A) Berufliche Qualifizierungsvorhaben für Gefangene zur Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten für eine berufliche Tätigkeit im Arbeitsmarkt B) Sozialpädagogische Vorhaben für Gefangene zur Vorbereitung oder Unterstützung ihrer Integration in den Arbeitsmarkt oder in eine berufliche Bildungsmaßnahme C) Übergangsmanagement zur Begleitung der Gefangenen beim Übergang von der Haft in die Freiheit
Zugelassene Träger nach der Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – AZAV) vom 2. April 2012 (BGBl. I S. 504), die durch Artikel 18 des Gesetzes vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S.
Auszug aus den Angaben von Sächsische Aufbaubank (SAB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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