| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank (SAB) |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss, Beteiligung |
| Geltungsbereich | Sachsen |
| Stand der Daten | 08.06.2026 |
Förderfähig sind Dienstleistungen von privaten Anbietern, Kammern, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen zur Vorbereitung und Begleitung von HORIZON EUROPE-Anträgen. Folgende Ausgaben sind zuwendungsfähig: Dienstleistungen Vorbereitung, Entwicklung, Gestaltung und Begleitung von HORIZON EUROPE-Anträgen in der Initialphase (diese endet mit der Antragstellung bei der EU) Etablierung von Projektmanagement und -controlling bei Ausübung der Koordinatorfunktion in der Startphase (Beginn der Projektphase nach Zusage der EU) Bewertung und Analyse der Ablehnungsgründe bei erfolglosem HORIZON EUROPE-Antrag Nicht zuwendungsfähige Dienstleistungen sind: Dienstleistungen von Betriebsangehörigen …
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen (inkl. Handwerksbetriebe) Ausgeschlossen sind: Unternehmen in Schwierigkeiten Unternehmen aus den Branchen im Zusammenhang mit der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie deren Verarbeitung und Vermarktung, der Herstellung von Erzeugnissen zur Imitation oder Substitution von Milch oder Milchprodukten, der Fischerei und Aquakultur Welche Voraussetzungen sind zu beachten?
Auszug aus den Angaben von Sächsische Aufbaubank (SAB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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