| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank (SAB) |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss, Beteiligung |
| Geltungsbereich | Sachsen |
| Stand der Daten | 28.06.2026 |
Gefördert werden Personalkosten und -ausgaben, Sach- und Investitionsausgaben die für den Aufbau oder die Fortentwicklung des Unternehmens notwendig sind. Nicht gefördert werden Umschuldungen und Nachfinanzierungen. Erfolgsgeschichten: Bürokratie adé: Wie BRbase Betriebsräten die Arbeit erleichtert - Leipziger Startup mit dem Business-Angel-Bonus auf Erfolgskurs
Gefördert werden kleine innovative Startups mit Sitz oder Betriebsstätte in den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Leipzig, Nordsachsen oder in den kreisfreien Städten Chemnitz und Leipzig, deren Eintragung ins Handelsregister am Tag der Bewilligung höchstens fünf Jahre zurückliegt. Das Startup darf nicht börsennotiert sein, darf nicht durch einen Zusammenschluss oder aus der Übernahme der Tätigkeit eines anderen Unternehmens hervorgegangen sein und darf noch keine Gewinne ausgeschüttet haben. Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Das Startup muss gegründet sein.
Auszug aus den Angaben von Sächsische Aufbaubank (SAB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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