Sächsische Aufbaubank (SAB)

Sonstige innovationsunterstützende Maßnahmen (Teil F-Richtlinie Landes-Technologieförderung)

ZuschussBeteiligung

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Steckbrief zu Sonstige innovationsunterstützende Maßnahmen (Teil F-Richtlinie Landes-Technologieförderung)
FördergeberSächsische Aufbaubank (SAB)
FörderartZuschuss, Beteiligung
GeltungsbereichSachsen
Stand der Daten18.09.2026

Was wird gefördert?

Durchführung innovationsunterstützender Maßnahmen mit innovativem Charakter für sächsische Unternehmen und die sächsische Wirtschaft Etablierung von Kommunikationsplattformen Veranstaltung von Wettbewerben einschließlich der Vergabe von Preisen Unterstützung der Beteiligung an nationalen oder internationalen Wettbewerben Unterstützung von Prozess- und Organisationsinnovationen Inanspruchnahme von Innovationsberatungsdiensten Innovationsunterstützende Dienstleistungen für KMU Vorbereitende Studien, die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks beitragen, sowie Weitere innovative Maßnahmen Folgende Ausgaben bzw.

Wer wird gefördert?

KMU sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die Berufsakademie Sachsen, Kammern, Verbände, freiberufliche Ingenieure sowie sonstige Technologiemittler und Unternehmen, wenn das geförderte Projekt geeignet ist, die Innovationskraft von KMU in Sachsen zu verbessern. Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Antragsteller ist ein KMU: Vorhabens- und Finanzierungskonzept, das die wesentlichen Elemente der Maßnahme und ihre angestrebten Auswirkungen auf die Innovationsstärke des Antragstellers bzw.

Auszug aus den Angaben von Sächsische Aufbaubank (SAB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Sonstige innovationsunterstützende Maßnahmen (Teil F-Richtlinie Landes-Technologieförderung)

Was wird gefördert?
Durchführung innovationsunterstützender Maßnahmen mit innovativem Charakter für sächsische Unternehmen und die sächsische Wirtschaft Etablierung von Kommunikationsplattformen Veranstaltung von Wettbewerben einschließlich der Vergabe von Preisen Unterstützung der Beteiligung an nationalen oder internationalen Wettbewerben Unterstützung von Prozess- und Organisationsinnovationen Inanspruchnahme von Innovationsberatungsdiensten Innovationsunterstützende Dienstleistungen für KMU Vorbereitende Studien, die zur Erfüllung des Zuwendungszwecks beitragen, sowie Weitere innovative Maßnahmen Folgende Ausgaben bzw.
Wer wird gefördert?
KMU sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die Berufsakademie Sachsen, Kammern, Verbände, freiberufliche Ingenieure sowie sonstige Technologiemittler und Unternehmen, wenn das geförderte Projekt geeignet ist, die Innovationskraft von KMU in Sachsen zu verbessern. Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Antragsteller ist ein KMU: Vorhabens- und Finanzierungskonzept, das die wesentlichen Elemente der Maßnahme und ihre angestrebten Auswirkungen auf die Innovationsstärke des Antragstellers bzw.
In welcher Form wird Sonstige innovationsunterstützende Maßnahmen (Teil F-Richtlinie Landes-Technologieförderung) gefördert?
Als Zuschuss, Beteiligung.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Sächsische Aufbaubank (SAB) gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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