| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank (SAB) |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | Sachsen |
| Stand der Daten | 08.06.2026 |
• Aus dem EFRE werden gefördert: a) Investitionen in kreislaufwirtschaftsbasierte Produktionsverfahren oder Produkte zur Reduzierung von Produktionsabfällen oder des Rohstoffeinsatzes, einschließlich des Ersatzes primärer Roh- und Ausgangsstoffe und der Verwendung von Recyclingmaterial als Rohstoff, Prozessen zur Digitalisierung, Prozessneugestaltungen und -optimierungen; b) Investitionen zur Verbesserung der Bewirtschaftung von Abfällen, einschließlich Prozessen zur Digitalisierung, insbesondere in Bezug auf die Qualität und Quantität der getrennt gesammelten Abfallfraktionen aus privaten Haushaltungen sowie von Gewerbe und Industrie, Verwertung biogener Abfälle, Qualität von …
Zuwendungen werden gewährt an Unternehmen, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Kommunen, kommunale Zweckverbände sowie Verbände, Vereine und gemeinnützige Organisationen. Wichtiger Hinweis für Forschungseinrichtungen: Forschungseinrichtungen, die gleichzeitig zulässige Begünstigte gemäß Nummer 3.1 dieser Förderrichtlinie sind, sind antragsberechtigt. Forschungseinrichtungen, die nicht unter dieser Nummer 3.1 gelistet sind, bleiben hingegen gemäß Nummer 3.2 der Förderrichtlinie von der Antragstellung ausgeschlossen. Welche Voraussetzungen sind zu beachten?
Auszug aus den Angaben von Sächsische Aufbaubank (SAB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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