Sächsische Aufbaubank (SAB)

Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz – FRL KrW/2026

Zuschuss

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Steckbrief zu Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz – FRL KrW/2026
FördergeberSächsische Aufbaubank (SAB)
FörderartZuschuss
ZielgruppeVereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichSachsen
Stand der Daten08.06.2026

Was wird gefördert?

• Aus dem EFRE werden gefördert: a) Investitionen in kreislaufwirtschaftsbasierte Produktionsverfahren oder Produkte zur Reduzierung von Produktionsabfällen oder des Rohstoffeinsatzes, einschließlich des Ersatzes primärer Roh- und Ausgangsstoffe und der Verwendung von Recyclingmaterial als Rohstoff, Prozessen zur Digitalisierung, Prozessneugestaltungen und -optimierungen; b) Investitionen zur Verbesserung der Bewirtschaftung von Abfällen, einschließlich Prozessen zur Digitalisierung, insbesondere in Bezug auf die Qualität und Quantität der getrennt gesammelten Abfallfraktionen aus privaten Haushaltungen sowie von Gewerbe und Industrie, Verwertung biogener Abfälle, Qualität von …

Wer wird gefördert?

Zuwendungen werden gewährt an Unternehmen, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Kommunen, kommunale Zweckverbände sowie Verbände, Vereine und gemeinnützige Organisationen. Wichtiger Hinweis für Forschungseinrichtungen: Forschungseinrichtungen, die gleichzeitig zulässige Begünstigte gemäß Nummer 3.1 dieser Förderrichtlinie sind, sind antragsberechtigt. Forschungseinrichtungen, die nicht unter dieser Nummer 3.1 gelistet sind, bleiben hingegen gemäß Nummer 3.2 der Förderrichtlinie von der Antragstellung ausgeschlossen. Welche Voraussetzungen sind zu beachten?

Auszug aus den Angaben von Sächsische Aufbaubank (SAB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz – FRL KrW/2026

Was wird gefördert?
• Aus dem EFRE werden gefördert: a) Investitionen in kreislaufwirtschaftsbasierte Produktionsverfahren oder Produkte zur Reduzierung von Produktionsabfällen oder des Rohstoffeinsatzes, einschließlich des Ersatzes primärer Roh- und Ausgangsstoffe und der Verwendung von Recyclingmaterial als Rohstoff, Prozessen zur Digitalisierung, Prozessneugestaltungen und -optimierungen; b) Investitionen zur Verbesserung der Bewirtschaftung von Abfällen, einschließlich Prozessen zur Digitalisierung, insbesondere in Bezug auf die Qualität und Quantität der getrennt gesammelten Abfallfraktionen aus privaten Haushaltungen sowie von Gewerbe und Industrie, Verwertung biogener Abfälle, Qualität von …
Wer wird gefördert?
Zuwendungen werden gewährt an Unternehmen, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Kommunen, kommunale Zweckverbände sowie Verbände, Vereine und gemeinnützige Organisationen. Wichtiger Hinweis für Forschungseinrichtungen: Forschungseinrichtungen, die gleichzeitig zulässige Begünstigte gemäß Nummer 3.1 dieser Förderrichtlinie sind, sind antragsberechtigt. Forschungseinrichtungen, die nicht unter dieser Nummer 3.1 gelistet sind, bleiben hingegen gemäß Nummer 3.2 der Förderrichtlinie von der Antragstellung ausgeschlossen. Welche Voraussetzungen sind zu beachten?
In welcher Form wird Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz – FRL KrW/2026 gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Sächsische Aufbaubank (SAB) gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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