Sächsische Aufbaubank (SAB)

Fachkräfterichtlinie Teil B Ziffer II Sachsenweite Projekte Bekanntmachung über das Förderprogramm „Jugendberufsagentur Sachsen (JubaS)“

Zuschuss

Suchleiste

Steckbrief zu Fachkräfterichtlinie Teil B Ziffer II Sachsenweite Projekte Bekanntmachung über das Förderprogramm „Jugendberufsagentur Sachsen (JubaS)“
FördergeberSächsische Aufbaubank (SAB)
FörderartZuschuss
GeltungsbereichSachsen
Stand der Daten01.09.2026
BildungFachkräfte

Was wird gefördert?

1. Regionale Kooperationsbündnisse Eine zuständigkeits- und rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit am Übergang Schule-Beruf ist Gegenstand der Förderung und bedeutet, dass Arbeitsagentur, Jobcenter, Jugendamt und weitere maßgebliche Akteure - insbesondere die allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie die jeweiligen örtlich öffentlichen wie freien Träger und Wirtschaftsvertreter - ihre Angebote bzw. bereits existierende Maßnahmen stärker koordinieren, aufeinander abstimmen und gemeinsame Fachkonzepte zum Übergang Schule-Beruf für die jeweilige Region erarbeiten und umsetzen. Je Landkreis bzw.

Wer wird gefördert?

1. Regionale Kooperationsbündnisse Zuwendungsempfänger sind ausschließlich Landkreise und Kreisfreie Städte 2. Landesservicestelle "JubaS" Zuwendungsempfänger ist ein Träger (natürliche Person mit Unternehmereigenschaft oder juristische Person beziehungsweise Personenvereinigungen), der das Vorhaben durchführt. Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Der Zuwendungsempfänger hat dafür Sorge zu tragen, dass das für die Projektdurchführung vorgesehene Personal über hinreichende Qualifikationen und Kenntnisse verfügt, die zur ordnungsgemäßen Erledigung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlich sind.

Auszug aus den Angaben von Sächsische Aufbaubank (SAB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

Zum offiziellen Förderprogramm →

Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden

Häufige Fragen zu Fachkräfterichtlinie Teil B Ziffer II Sachsenweite Projekte Bekanntmachung über das Förderprogramm „Jugendberufsagentur Sachsen (JubaS)“

Was wird gefördert?
1. Regionale Kooperationsbündnisse Eine zuständigkeits- und rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit am Übergang Schule-Beruf ist Gegenstand der Förderung und bedeutet, dass Arbeitsagentur, Jobcenter, Jugendamt und weitere maßgebliche Akteure - insbesondere die allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie die jeweiligen örtlich öffentlichen wie freien Träger und Wirtschaftsvertreter - ihre Angebote bzw. bereits existierende Maßnahmen stärker koordinieren, aufeinander abstimmen und gemeinsame Fachkonzepte zum Übergang Schule-Beruf für die jeweilige Region erarbeiten und umsetzen. Je Landkreis bzw.
Wer wird gefördert?
1. Regionale Kooperationsbündnisse Zuwendungsempfänger sind ausschließlich Landkreise und Kreisfreie Städte 2. Landesservicestelle "JubaS" Zuwendungsempfänger ist ein Träger (natürliche Person mit Unternehmereigenschaft oder juristische Person beziehungsweise Personenvereinigungen), der das Vorhaben durchführt. Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Der Zuwendungsempfänger hat dafür Sorge zu tragen, dass das für die Projektdurchführung vorgesehene Personal über hinreichende Qualifikationen und Kenntnisse verfügt, die zur ordnungsgemäßen Erledigung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlich sind.
In welcher Form wird Fachkräfterichtlinie Teil B Ziffer II Sachsenweite Projekte Bekanntmachung über das Förderprogramm „Jugendberufsagentur Sachsen (JubaS)“ gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Sächsische Aufbaubank (SAB) gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

Ähnliche Förderprogramme

FörderWatcher überwacht 21+ Förderquellen automatisch und benachrichtigt Sie wöchentlich über passende Fördermittel.

Kostenlos testen