Sächsische Aufbaubank (SAB)

Förderung von Maßnahmen zur privaten Hochwassereigenvorsorge

Zuschuss

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Steckbrief zu Förderung von Maßnahmen zur privaten Hochwassereigenvorsorge
FördergeberSächsische Aufbaubank (SAB)
FörderartZuschuss
GeltungsbereichSachsen
Stand der Daten01.09.2026
KlimaanpassungInfrastruktur

Was wird gefördert?

Gutachtenerstellung (nichtinvestive Maßnahme) Erstellung eines schriftlichen Gutachtens zur Ermittlung des gebäudespezifischen Überflutungsrisikos mit konkreten Maßnahmenvorschlägen zur Erreichung einer signifikanten Minderung des Schadenspotentials Für nach dem 1. September 2025 gestellte Anträge gilt: Es werden nur Gutachten gefördert, die von einem vom Kompetenzzentrum Hochwassereigenvorsorge Sachsen ausgebildeten und zertifizierten Gutachter erstellt wurden (Ausstellung des Sächsischen Hochwasservorsorgeausweises).

Wer wird gefördert?

Eigentümer sowie Erbbauberechtigte eines Grundstücks mit Bestandsgebäude Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Gebäude wird überwiegend zu Wohnzwecken genutzt Wohngebäude befindet sich auf Gebiet des Freistaates Sachsen Welche Konditionen bietet das Förderprogramm? Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung Gutachtenerstellung ab einer Mindestzuwendungssumme von 500 EUR bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, begrenzt auf 1.200 EUR je Gebäude Wie funktioniert die Antragstellung?

Auszug aus den Angaben von Sächsische Aufbaubank (SAB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Förderung von Maßnahmen zur privaten Hochwassereigenvorsorge

Was wird gefördert?
Gutachtenerstellung (nichtinvestive Maßnahme) Erstellung eines schriftlichen Gutachtens zur Ermittlung des gebäudespezifischen Überflutungsrisikos mit konkreten Maßnahmenvorschlägen zur Erreichung einer signifikanten Minderung des Schadenspotentials Für nach dem 1. September 2025 gestellte Anträge gilt: Es werden nur Gutachten gefördert, die von einem vom Kompetenzzentrum Hochwassereigenvorsorge Sachsen ausgebildeten und zertifizierten Gutachter erstellt wurden (Ausstellung des Sächsischen Hochwasservorsorgeausweises).
Wer wird gefördert?
Eigentümer sowie Erbbauberechtigte eines Grundstücks mit Bestandsgebäude Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Gebäude wird überwiegend zu Wohnzwecken genutzt Wohngebäude befindet sich auf Gebiet des Freistaates Sachsen Welche Konditionen bietet das Förderprogramm? Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung Gutachtenerstellung ab einer Mindestzuwendungssumme von 500 EUR bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, begrenzt auf 1.200 EUR je Gebäude Wie funktioniert die Antragstellung?
In welcher Form wird Förderung von Maßnahmen zur privaten Hochwassereigenvorsorge gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Sächsische Aufbaubank (SAB) gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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