| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank (SAB) |
|---|---|
| Zielgruppe | KMU |
| Geltungsbereich | Sachsen |
| Stand der Daten | 01.09.2026 |
Die Vermittlung von über die Ausbildungsordnung hinausgehenden Zusatzqualifikationen an Auszubildende, die deren Beschäftigungschancen erhöhen Sofern Sie Veranstaltungen zu möglichen Zusatzqualifikationen suchen, kann ihnen diese Datenbank behilflich sein: Website AusbildungPlus / Suche nach Zusatzqualifikationen
Bildungsträger und Unternehmen, die derartige Projekte durchführen Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Alle Teilnehmenden haben ihren Hauptwohnsitz oder Ausbildungsort im Freistaat Sachsen. Die Ausbildung wird in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder auf Grundlage von Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen nach § 66 des Berufsbildungsgesetzes durchgeführt. Eintragung des Ausbildungsvertrags in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse gemäß § 34 des Berufsbildungsgesetzes bzw.
Auszug aus den Angaben von Sächsische Aufbaubank (SAB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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