Sächsische Aufbaubank (SAB)

ESF Plus Gleichstellung - Teil A: Förderung der Selbständigkeit von Frauen

Zuschuss

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Steckbrief zu ESF Plus Gleichstellung - Teil A: Förderung der Selbständigkeit von Frauen
FördergeberSächsische Aufbaubank (SAB)
FörderartZuschuss
ZielgruppeGründung & Startup
GeltungsbereichSachsen
Stand der Daten01.09.2026
Alle BranchenUnternehmertumGründung

Was wird gefördert?

Förderung von Kompetenzen, Vernetzung und Selbstorganisation Gefördert wird die Etablierung neuer oder die Ausweitung bestehender Vorhaben außerhalb der sächsischen Hochschulen, die Gründerinnen und Unternehmerinenn bzw. Unternehmensnachfolgerinnen unterstützen. Gründerinnen- und Unternehmerinnenzenten, Coworking-Spaces Gefördert wird die Konzeptionierung und Etablierung von Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie von Coworking-Spaces, die Gründerinnen und Unternehmerinnen bei der Weiterentwicklung ihrer unternehmerischen Kompetenzen sowie der Umsetzung und Festigung der unternehmerischen Tätigkeit unterstützen.

Wer wird gefördert?

Träger (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen), die die oben genannten Vorhaben durchführen Endbegünstigte sind Personen mit dem Geschlechtseintrag weiblich Nicht gefördert werden Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen Nicht gefördert werden bereits bestehende Gründer- und Technologiezentren, insoweit keine neuen Angebote geschaffen werden (inkl. räumlicher Erweiterung) Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Mindesthöhe der förderfähigen Ausgaben beträgt 50.000,00 EUR Vorlage eines fachlich fundierten Konzepts bzw.

Auszug aus den Angaben von Sächsische Aufbaubank (SAB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu ESF Plus Gleichstellung - Teil A: Förderung der Selbständigkeit von Frauen

Was wird gefördert?
Förderung von Kompetenzen, Vernetzung und Selbstorganisation Gefördert wird die Etablierung neuer oder die Ausweitung bestehender Vorhaben außerhalb der sächsischen Hochschulen, die Gründerinnen und Unternehmerinenn bzw. Unternehmensnachfolgerinnen unterstützen. Gründerinnen- und Unternehmerinnenzenten, Coworking-Spaces Gefördert wird die Konzeptionierung und Etablierung von Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie von Coworking-Spaces, die Gründerinnen und Unternehmerinnen bei der Weiterentwicklung ihrer unternehmerischen Kompetenzen sowie der Umsetzung und Festigung der unternehmerischen Tätigkeit unterstützen.
Wer wird gefördert?
Träger (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen), die die oben genannten Vorhaben durchführen Endbegünstigte sind Personen mit dem Geschlechtseintrag weiblich Nicht gefördert werden Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen Nicht gefördert werden bereits bestehende Gründer- und Technologiezentren, insoweit keine neuen Angebote geschaffen werden (inkl. räumlicher Erweiterung) Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Mindesthöhe der förderfähigen Ausgaben beträgt 50.000,00 EUR Vorlage eines fachlich fundierten Konzepts bzw.
In welcher Form wird ESF Plus Gleichstellung - Teil A: Förderung der Selbständigkeit von Frauen gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Sächsische Aufbaubank (SAB) gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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