| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank (SAB) |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | Gründung & Startup |
| Geltungsbereich | Sachsen |
| Stand der Daten | 01.09.2026 |
Förderung von Kompetenzen, Vernetzung und Selbstorganisation Gefördert wird die Etablierung neuer oder die Ausweitung bestehender Vorhaben außerhalb der sächsischen Hochschulen, die Gründerinnen und Unternehmerinenn bzw. Unternehmensnachfolgerinnen unterstützen. Gründerinnen- und Unternehmerinnenzenten, Coworking-Spaces Gefördert wird die Konzeptionierung und Etablierung von Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie von Coworking-Spaces, die Gründerinnen und Unternehmerinnen bei der Weiterentwicklung ihrer unternehmerischen Kompetenzen sowie der Umsetzung und Festigung der unternehmerischen Tätigkeit unterstützen.
Träger (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen), die die oben genannten Vorhaben durchführen Endbegünstigte sind Personen mit dem Geschlechtseintrag weiblich Nicht gefördert werden Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen Nicht gefördert werden bereits bestehende Gründer- und Technologiezentren, insoweit keine neuen Angebote geschaffen werden (inkl. räumlicher Erweiterung) Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Mindesthöhe der förderfähigen Ausgaben beträgt 50.000,00 EUR Vorlage eines fachlich fundierten Konzepts bzw.
Auszug aus den Angaben von Sächsische Aufbaubank (SAB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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