| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank (SAB) |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss, Darlehen |
| Zielgruppe | Gründung & Startup |
| Geltungsbereich | Sachsen |
| Stand der Daten | 08.06.2026 |
Unterstützung gründungsinteressierter Frauen mit besonderen Gründungshemmnissen durch eine Teilfinanzierung von Lebensunterhalt und Sozialversicherungskosten Zusätzlich ist ein Kinderbonus möglich Nicht gefördert werden Gründungsvorhaben, bei denen während des Bewilligungszeitraums neben der Gründung entgeltliche Tätigkeiten durch die Zuwendungsempfängerin im Umfang von mehr als 20 Stunden pro Woche geleistet werden.
Volljährige weibliche Gründungspersonen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Freistaat Sachsen Nicht gefördert werden Studierende sowie Beschäftigte von Hochschulen, Berufsakademie und Forschungseinrichtungen, die förderfähig im Rahmen der auf die Existenzsicherung gerichteten Leistungen zur Förderung von Gründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind. Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Gründungsvorhaben im Freitstaat Sachsen Die Gründung darf zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht erfolgt sein mit Ausnahme einer Überführung aus dem Nebenerwerb in den Haupterwerb.
Auszug aus den Angaben von Sächsische Aufbaubank (SAB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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