Sächsische Aufbaubank (SAB)

ESF Plus Gleichstellung - Teil B: Gründerinnenprämie

ZuschussDarlehen

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Steckbrief zu ESF Plus Gleichstellung - Teil B: Gründerinnenprämie
FördergeberSächsische Aufbaubank (SAB)
FörderartZuschuss, Darlehen
ZielgruppeGründung & Startup
GeltungsbereichSachsen
Stand der Daten08.06.2026

Was wird gefördert?

Unterstützung gründungsinteressierter Frauen mit besonderen Gründungshemmnissen durch eine Teilfinanzierung von Lebensunterhalt und Sozialversicherungskosten Zusätzlich ist ein Kinderbonus möglich Nicht gefördert werden Gründungsvorhaben, bei denen während des Bewilligungszeitraums neben der Gründung entgeltliche Tätigkeiten durch die Zuwendungsempfängerin im Umfang von mehr als 20 Stunden pro Woche geleistet werden.

Wer wird gefördert?

Volljährige weibliche Gründungspersonen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Freistaat Sachsen Nicht gefördert werden Studierende sowie Beschäftigte von Hochschulen, Berufsakademie und Forschungseinrichtungen, die förderfähig im Rahmen der auf die Existenzsicherung gerichteten Leistungen zur Förderung von Gründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind. Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Gründungsvorhaben im Freitstaat Sachsen Die Gründung darf zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht erfolgt sein mit Ausnahme einer Überführung aus dem Nebenerwerb in den Haupterwerb.

Auszug aus den Angaben von Sächsische Aufbaubank (SAB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu ESF Plus Gleichstellung - Teil B: Gründerinnenprämie

Was wird gefördert?
Unterstützung gründungsinteressierter Frauen mit besonderen Gründungshemmnissen durch eine Teilfinanzierung von Lebensunterhalt und Sozialversicherungskosten Zusätzlich ist ein Kinderbonus möglich Nicht gefördert werden Gründungsvorhaben, bei denen während des Bewilligungszeitraums neben der Gründung entgeltliche Tätigkeiten durch die Zuwendungsempfängerin im Umfang von mehr als 20 Stunden pro Woche geleistet werden.
Wer wird gefördert?
Volljährige weibliche Gründungspersonen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Freistaat Sachsen Nicht gefördert werden Studierende sowie Beschäftigte von Hochschulen, Berufsakademie und Forschungseinrichtungen, die förderfähig im Rahmen der auf die Existenzsicherung gerichteten Leistungen zur Förderung von Gründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind. Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Gründungsvorhaben im Freitstaat Sachsen Die Gründung darf zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht erfolgt sein mit Ausnahme einer Überführung aus dem Nebenerwerb in den Haupterwerb.
In welcher Form wird ESF Plus Gleichstellung - Teil B: Gründerinnenprämie gefördert?
Als Zuschuss, Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Sächsische Aufbaubank (SAB) gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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