| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank (SAB) |
|---|---|
| Förderart | Beratung |
| Geltungsbereich | Sachsen |
| Stand der Daten | 08.06.2026 |
Gefördert werden einmalig bis zu drei Beschäftigungs- und bis zu drei duale Ausbildungsverhältnisse (duale Ausbildung oder duales Studium). Hinweise: Das zweite und dritte Beschäftigungsverhältnis wird gefördert, wenn dieses maximal sechs Monate später begonnen hat als das erstmalig beantragte Beschäftigungsverhältnis. Ein zweites und drittes Ausbildungsverhältnis wird gefördert, wenn der Ausbildungs- bzw. Studienbeginn dem des Erstantrags entspricht. Beantragung eines erhöhten Zuschusses ist möglich, wenn vor Ausbildungs- bzw.
Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Es gibt keine Einschränkung auf sog. gewerbliche Unternehmen. Nicht gefördert werden: Unternehmen in Schwierigkeiten Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Dasselbe gilt für Antragsteller, die eine Vermögensauskunft abgegeben haben. Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Zwischen dem Erbringer einer geförderten Leistung und dem Antragsteller oder dem oder den Endbegünstigten darf keine persönliche oder wirtschaftliche Verflechtung bestehen.
Auszug aus den Angaben von Sächsische Aufbaubank (SAB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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