Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Förderung für Beratungsleistungen im Rahmen der Beratungsgutscheine Afrika

ZuschussBeratung

Wenn Sie als kleines oder mittelständisches Unternehmen einen Markteintritt in Afrika planen, können Sie einen finanziellen Zuschuss für externe Beratungsleistungen erhalten.

Steckbrief zu Förderung für Beratungsleistungen im Rahmen der Beratungsgutscheine Afrika
FördergeberBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
FörderartZuschuss, Beratung
ZielgruppeKMU
Geltungsbereichbundesweit
Stand der Daten24.09.2026
InternationalisierungUnternehmensberatung
**rechtliche Voraussetzungen** Für die Förderung gelten folgende Bedingungen: Zielgruppe KMU : Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks gemäß der KMU -Definition des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Zielgruppe Erweiterter Mittelstand: Antragsberechtigt sind zudem mittelständische Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, die weniger als 500 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von bis zu 100 Millionen EUR (100.000.000 EUR ) erwirtschaften. Sie müssen ein substanzielles Interesse an einem Markteintritt in afrikanische Zielmärkte nachweisen. Die Beratung darf ausschließlich durch vom BAFA gelistete Beratungsunternehmen durchgeführt werden.

Auszug aus den Angaben von Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Förderung für Beratungsleistungen im Rahmen der Beratungsgutscheine Afrika

Wer kann Förderung für Beratungsleistungen im Rahmen der Beratungsgutscheine Afrika beantragen?
Das Programm richtet sich laut Angaben des Fördergebers an: KMU. Die verbindlichen Voraussetzungen nennt der Fördergeber.
In welcher Form wird Förderung für Beratungsleistungen im Rahmen der Beratungsgutscheine Afrika gefördert?
Als Zuschuss, Beratung.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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