Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Förderung für Beratungsleistungen im Rahmen der Beratungsgutscheine Afrika
ZuschussBeratung
Wenn Sie als kleines oder mittelständisches Unternehmen einen Markteintritt in Afrika planen, können Sie einen finanziellen Zuschuss für externe Beratungsleistungen erhalten.
Steckbrief zu Förderung für Beratungsleistungen im Rahmen der Beratungsgutscheine Afrika
| Fördergeber | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) |
| Förderart | Zuschuss, Beratung |
| Zielgruppe | KMU |
| Geltungsbereich | bundesweit |
| Stand der Daten | 24.09.2026 |
InternationalisierungUnternehmensberatung
**rechtliche Voraussetzungen** Für die Förderung gelten folgende Bedingungen: Zielgruppe KMU : Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks gemäß der KMU -Definition des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Zielgruppe Erweiterter Mittelstand: Antragsberechtigt sind zudem mittelständische Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, die weniger als 500 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von bis zu 100 Millionen EUR (100.000.000 EUR ) erwirtschaften. Sie müssen ein substanzielles Interesse an einem Markteintritt in afrikanische Zielmärkte nachweisen. Die Beratung darf ausschließlich durch vom BAFA gelistete Beratungsunternehmen durchgeführt werden.
Auszug aus den Angaben von Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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