Sächsische Aufbaubank (SAB)

ESF Plus - Förderung von Gründungsberatungen

Beratung

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Steckbrief zu ESF Plus - Förderung von Gründungsberatungen
FördergeberSächsische Aufbaubank (SAB)
FörderartBeratung
ZielgruppeGründung & Startup
GeltungsbereichSachsen
Stand der Daten08.06.2026

Was wird gefördert?

Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase, die dazu dienen, über die Neugründung oder die Übernahme eines Unternehmens zu entscheiden und diese vorzubereiten. Kriterien für die Beratungsleistung: Die Beratungsleistung: bezieht sich auf ein zu gründendes oder zu übernehmendes Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. wird von einem selbständigen Berater durchgeführt. umfasst auch eine Prüfung des Gründungs- oder Unternehmenskonzepts einschließlich des Investitions- und Finanzierungskonzepts, der Markt- und Wettbewerbsverhältnisse und der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens.

Wer wird gefördert?

Natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen, die ein Unternehmen gründen oder ein bestehendes Unternehmen übernehmen wollen. Dazu zählt auch die Aufnahme oder Übernahme einer freiberuflichen Tätigkeit. Im begründeten Einzelfall kann ein Nebenwohnsitz anerkannt werden, wenn sich die Beratung auf die Übernahme eines in Sachsen ansässigen Unternehmens bezieht. Von der Förderung ausgeschlossen sind Antragsteller, die bereits im Nebenerwerb selbständig tätig sind oder die sich mit einem Unternehmen der Wirtschaftsprüfung, Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung, mit einer Steuerberaterkanzlei, Rechtsanwaltskanzlei oder einem Notariat selbständig machen möchten.

Auszug aus den Angaben von Sächsische Aufbaubank (SAB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu ESF Plus - Förderung von Gründungsberatungen

Was wird gefördert?
Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase, die dazu dienen, über die Neugründung oder die Übernahme eines Unternehmens zu entscheiden und diese vorzubereiten. Kriterien für die Beratungsleistung: Die Beratungsleistung: bezieht sich auf ein zu gründendes oder zu übernehmendes Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. wird von einem selbständigen Berater durchgeführt. umfasst auch eine Prüfung des Gründungs- oder Unternehmenskonzepts einschließlich des Investitions- und Finanzierungskonzepts, der Markt- und Wettbewerbsverhältnisse und der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens.
Wer wird gefördert?
Natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen, die ein Unternehmen gründen oder ein bestehendes Unternehmen übernehmen wollen. Dazu zählt auch die Aufnahme oder Übernahme einer freiberuflichen Tätigkeit. Im begründeten Einzelfall kann ein Nebenwohnsitz anerkannt werden, wenn sich die Beratung auf die Übernahme eines in Sachsen ansässigen Unternehmens bezieht. Von der Förderung ausgeschlossen sind Antragsteller, die bereits im Nebenerwerb selbständig tätig sind oder die sich mit einem Unternehmen der Wirtschaftsprüfung, Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung, mit einer Steuerberaterkanzlei, Rechtsanwaltskanzlei oder einem Notariat selbständig machen möchten.
In welcher Form wird ESF Plus - Förderung von Gründungsberatungen gefördert?
Als Beratung.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Sächsische Aufbaubank (SAB) gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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