| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank (SAB) |
|---|---|
| Förderart | Beratung |
| Zielgruppe | Gründung & Startup |
| Geltungsbereich | Sachsen |
| Stand der Daten | 08.06.2026 |
Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase, die dazu dienen, über die Neugründung oder die Übernahme eines Unternehmens zu entscheiden und diese vorzubereiten. Kriterien für die Beratungsleistung: Die Beratungsleistung: bezieht sich auf ein zu gründendes oder zu übernehmendes Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. wird von einem selbständigen Berater durchgeführt. umfasst auch eine Prüfung des Gründungs- oder Unternehmenskonzepts einschließlich des Investitions- und Finanzierungskonzepts, der Markt- und Wettbewerbsverhältnisse und der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens.
Natürliche Personen mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen, die ein Unternehmen gründen oder ein bestehendes Unternehmen übernehmen wollen. Dazu zählt auch die Aufnahme oder Übernahme einer freiberuflichen Tätigkeit. Im begründeten Einzelfall kann ein Nebenwohnsitz anerkannt werden, wenn sich die Beratung auf die Übernahme eines in Sachsen ansässigen Unternehmens bezieht. Von der Förderung ausgeschlossen sind Antragsteller, die bereits im Nebenerwerb selbständig tätig sind oder die sich mit einem Unternehmen der Wirtschaftsprüfung, Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung, mit einer Steuerberaterkanzlei, Rechtsanwaltskanzlei oder einem Notariat selbständig machen möchten.
Auszug aus den Angaben von Sächsische Aufbaubank (SAB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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