| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank (SAB) |
|---|---|
| Förderart | Beratung |
| Geltungsbereich | Sachsen |
| Stand der Daten | 08.06.2026 |
Beratungsleistungen mit einem Umfang von mindestens fünf Tagewerken zu Fragen der Unternehmensführung, insbesondere betriebswirtschaftlicher, finanzieller, personeller, technischer und organisatorischer Art Unmittelbare Zertifizierungsausgaben (Erstzertifizierung) im Zusammenhang mit der Maßnahme zur Erlangung eines Zertifikats Nicht gefördert werden: Beratungsleistungen, die nach der Richtlinie nicht förderfähig sind.
Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen Dazu zählen insbesondere das Handwerk, der Handel, die Dienstleister, die Kultur- und Kreativwirtschaft, sowie Angehörige der Freien Berufe und kleinste, kleine und mittlere Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft. Nicht gefördert werden: Unternehmen in Schwierigkeiten Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Dasselbe gilt für Antragsteller, die eine Vermögensauskunft abgegeben haben. Welche Voraussetzungen sind zu beachten?
Auszug aus den Angaben von Sächsische Aufbaubank (SAB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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