| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank (SAB) |
|---|---|
| Förderart | Darlehen |
| Geltungsbereich | Sachsen |
| Stand der Daten | 08.06.2026 |
Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen Gefördert werden die Stufen: Klimafreundliches Wohngebäude Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG ab dem 16.12.2025: Effizienzhaus 55 - Wohngebäude Nicht gefördert werden: Umschuldungen bestehender Kredite Nachfinanzierungen begonnener bzw. abgeschlossener Vorhaben Kauf eines Grundstücks Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Der Finanzierungsantrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der KfW über einen Finanzierungspartner (z. B.
Auszug aus den Angaben von Sächsische Aufbaubank (SAB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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