| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 15.09.2026 |
juristische Personen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
Sie können einen Zuschuss erhalten zur Erprobung der Funktionstüchtigkeit der „Digitalen Automatischen Kupplung“ (DAK) im Betrieb des Schienengüterverkehrs (SGV). Die Förderung erfolgt in folgenden Förderlinien: Förderlinie 1 (FL1) – DAK-Pionierzüge Förderlinie 2 (FL2) – Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) Förderlinie 3 (FL3) – Studien Mitfinanziert werden insbesondere folgende Maßnahmen: Aus- und Umrüstung einzelner Pionierzüge mit dem DAK-Basispaket Erprobung der Funktionstüchtigkeit der DAK bis zum und im kommerziellen Betrieb Erkenntnisgewinn aus der Nutzung der DAK im Betrieb des SGV (z.B.
Förderart : Zuschuss Förderumfang : bis zu 100% der förderfähigen Investitionssumme, abhängig von Antragsteller und Fördergegenstand Förderhöhe : bis zu 5 Mio. € (max. Investitionssumme), abhängig von Antragsteller und Fördergegenstand Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag im Rahmen von Förderaufrufen beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). Die Förderaufrufe werden online beim BALM veröffentlicht.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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