NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Einbau und Erprobung der digitalen automatischen Kupplung in Pionierzügen des Schienengüterverkehrs (PioDAK)

Zuschuss

juristische Personen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Steckbrief zu Einbau und Erprobung der digitalen automatischen Kupplung in Pionierzügen des Schienengüterverkehrs (PioDAK)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten15.09.2026
SchienengüterverkehrLogistikDigitalisierung

Wer wird gefördert?

juristische Personen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten zur Erprobung der Funktionstüchtigkeit der „Digitalen Automatischen Kupplung“ (DAK) im Betrieb des Schienengüterverkehrs (SGV). Die Förderung erfolgt in folgenden Förderlinien: Förderlinie 1 (FL1) – DAK-Pionierzüge Förderlinie 2 (FL2) – Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) Förderlinie 3 (FL3) – Studien Mitfinanziert werden insbesondere folgende Maßnahmen: Aus- und Umrüstung einzelner Pionierzüge mit dem DAK-Basispaket Erprobung der Funktionstüchtigkeit der DAK bis zum und im kommerziellen Betrieb Erkenntnisgewinn aus der Nutzung der DAK im Betrieb des SGV (z.B.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang : bis zu 100% der förderfähigen Investitionssumme, abhängig von Antragsteller und Fördergegenstand Förderhöhe : bis zu 5 Mio. € (max. Investitionssumme), abhängig von Antragsteller und Fördergegenstand Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag im Rahmen von Förderaufrufen beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). Die Förderaufrufe werden online beim BALM veröffentlicht.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Einbau und Erprobung der digitalen automatischen Kupplung in Pionierzügen des Schienengüterverkehrs (PioDAK)

Wer wird gefördert?
juristische Personen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten zur Erprobung der Funktionstüchtigkeit der „Digitalen Automatischen Kupplung“ (DAK) im Betrieb des Schienengüterverkehrs (SGV). Die Förderung erfolgt in folgenden Förderlinien: Förderlinie 1 (FL1) – DAK-Pionierzüge Förderlinie 2 (FL2) – Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI) Förderlinie 3 (FL3) – Studien Mitfinanziert werden insbesondere folgende Maßnahmen: Aus- und Umrüstung einzelner Pionierzüge mit dem DAK-Basispaket Erprobung der Funktionstüchtigkeit der DAK bis zum und im kommerziellen Betrieb Erkenntnisgewinn aus der Nutzung der DAK im Betrieb des SGV (z.B.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang : bis zu 100% der förderfähigen Investitionssumme, abhängig von Antragsteller und Fördergegenstand Förderhöhe : bis zu 5 Mio. € (max. Investitionssumme), abhängig von Antragsteller und Fördergegenstand Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag im Rahmen von Förderaufrufen beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). Die Förderaufrufe werden online beim BALM veröffentlicht.
In welcher Form wird Einbau und Erprobung der digitalen automatischen Kupplung in Pionierzügen des Schienengüterverkehrs (PioDAK) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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