| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Darlehen |
| Zielgruppe | KMU, Selbstständige & Freiberufler, Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 10.08.2026 |
natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die jeweils in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln mit Unternehmenssitz in Deutschland mit Unternehmenssitz im Ausland juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mind. 50%-iger öffentlich-rechtlicher Beteiligung (unmittelbare oder mittelbare Beteiligung einer oder mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften oder Bundesländer mit insgesamt mind. 50% bei einer kommunalen Mindestbeteiligung von 25%) die in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit handeln Anstalten, Stiftungen bzw.
Sie können ein bedingt rückzahlbares Darlehen zur Finanzierung und Absicherung der E rschließung geothermischer Potenziale zur Wärmeversorgung oder Kälteversorgung erhalten. Gefördert werden insbesondere folgende Maßnahmen: Tiefengeothermiebohrungen für Dubletten oder Tripletten zur Wärmegewinnung und -speicherung mit mind. 2 Tiefbohrungen (Förder- und Injektionsbohrung), die zu einem Primärkreislauf zusammengeschlossen werden große Erdwärmesonden in der tiefen und mitteltiefen Geothermie
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie setzen Ihre Maßnahme in Deutschland um. Die Bohrtiefe beträgt mind. 400 m. Das Vorhaben ist mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar. Das Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards. Das Darlehen ist gegen Fündigkeitsrisiken abzusichern. Sie sichern mind. 30 %, max. jedoch 70 % der Darlehenssumme durch einen Versicherungsvertrag mit der Munich Re ab. Der restliche Darlehensbetrag ist bedingt rückzahlbar, d.h. aufgrund einer Bundesgarantie wird im Schadensfall ein entsprechender Teilschulderlass zu gleichen Bedingungen des Versicherungsvertrages gewährt.
Förderart : Kredit Förderumfang : bis zu 100% Förderhöhe : max. 25 Mio. € pro Bohrprojekt Laufzeit : max. 5 Jahre Zinssatz variabel mit Anpassung im 6-Monats-Turnus fest für die Dauer der Laufzeit Tilgung am Ende der Laufzeit außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung Auszahlung : 100% Abruffrist/Bereitstellungsprovision Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Erwerb von Grundstücken (Bohrplatzerwerb) Öffentlich-rechtliche Genehmigungskosten sowie Vorlauf- und Planungskosten Rückbau und Rekultivierung Versicherungsprämien des Darlehensnehmers, einschließlich der Versicherungsprämie für die Fündigkeitsversicherung Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener bzw.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
Zum offiziellen Förderprogramm →Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden
FörderWatcher überwacht 21+ Förderquellen automatisch und benachrichtigt Sie wöchentlich über passende Fördermittel.
Kostenlos testen