NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

NRW.BANK.Gründung und Wachstum

Darlehen

Bei Antragstellung durch eine natürliche Person sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

Steckbrief zu NRW.BANK.Gründung und Wachstum
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartDarlehen
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten29.09.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

Gefördert werden: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Form von In- und ausländischen Unternehmen Existenzgründer(innen) Angehörige der freien Berufe sowohl im Haupterwerb als auch im Nebenerwerb. Bei Antragstellung durch eine natürliche Person sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Gründung eines Unternehmens oder Durchführung von Investitionen in einem bestehenden Unternehmen oder Übernahme eines Unternehmens oder einer Beteiligung an einem Unternehmen, Aufstockung einer solchen Beteiligung und Fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit sowie hinreichender unternehmerischer Einfluss.

Was wird gefördert?

Sie können ein Darlehen erhalten, wenn Sie ein Unternehmen gründen, übernehmen oder festigen. Mit dem Darlehen können Sie folgende Maßnahmen finanzieren: Betriebsmittelbedarf Anschaffung und/oder Herstellung von Betriebs- und Geschäftsausstattung (Maschinen, Einrichtungen und Ausstattungen) Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers Grunderwerbskosten gewerbliche Baukosten, Übernahme und Beteiligung In- und Ausländische Umsatzsteuerbeträge können Sie nur mitfinanzieren, wenn Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ihr Vorhaben lässt einen

Wie wird gefördert?

Förderart : Ratendarlehen Finanzierungsanteil : bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten und/oder Betriebsmittel Höchstbetrag: 10 Mio. € Laufzeiten: Investitionsdarlehen/Beteiligungen: 5 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr 10 Jahre bei 1 oder 2 Tilgungsfreijahr(en) 20 Jahre bei 1, 2 oder 3 Tilgungsfreijahr(en) Betriebsmitteldarlehen: 5 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr Warenlager: 5 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr 10 Jahre bei 1 oder 2 Tilgungsfreijahr(en) Zinssatz: bei Laufzeit bis zu 5 bzw.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu NRW.BANK.Gründung und Wachstum

Wer wird gefördert?
Gefördert werden: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Form von In- und ausländischen Unternehmen Existenzgründer(innen) Angehörige der freien Berufe sowohl im Haupterwerb als auch im Nebenerwerb. Bei Antragstellung durch eine natürliche Person sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Gründung eines Unternehmens oder Durchführung von Investitionen in einem bestehenden Unternehmen oder Übernahme eines Unternehmens oder einer Beteiligung an einem Unternehmen, Aufstockung einer solchen Beteiligung und Fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit sowie hinreichender unternehmerischer Einfluss.
Was wird gefördert?
Sie können ein Darlehen erhalten, wenn Sie ein Unternehmen gründen, übernehmen oder festigen. Mit dem Darlehen können Sie folgende Maßnahmen finanzieren: Betriebsmittelbedarf Anschaffung und/oder Herstellung von Betriebs- und Geschäftsausstattung (Maschinen, Einrichtungen und Ausstattungen) Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers Grunderwerbskosten gewerbliche Baukosten, Übernahme und Beteiligung In- und Ausländische Umsatzsteuerbeträge können Sie nur mitfinanzieren, wenn Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ihr Vorhaben lässt einen
Wie wird gefördert?
Förderart : Ratendarlehen Finanzierungsanteil : bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten und/oder Betriebsmittel Höchstbetrag: 10 Mio. € Laufzeiten: Investitionsdarlehen/Beteiligungen: 5 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr 10 Jahre bei 1 oder 2 Tilgungsfreijahr(en) 20 Jahre bei 1, 2 oder 3 Tilgungsfreijahr(en) Betriebsmitteldarlehen: 5 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr Warenlager: 5 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr 10 Jahre bei 1 oder 2 Tilgungsfreijahr(en) Zinssatz: bei Laufzeit bis zu 5 bzw.
In welcher Form wird NRW.BANK.Gründung und Wachstum gefördert?
Als Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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