| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Darlehen |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 29.09.2026 |
Gefördert werden: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Form von In- und ausländischen Unternehmen Existenzgründer(innen) Angehörige der freien Berufe sowohl im Haupterwerb als auch im Nebenerwerb. Bei Antragstellung durch eine natürliche Person sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Gründung eines Unternehmens oder Durchführung von Investitionen in einem bestehenden Unternehmen oder Übernahme eines Unternehmens oder einer Beteiligung an einem Unternehmen, Aufstockung einer solchen Beteiligung und Fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit sowie hinreichender unternehmerischer Einfluss.
Sie können ein Darlehen erhalten, wenn Sie ein Unternehmen gründen, übernehmen oder festigen. Mit dem Darlehen können Sie folgende Maßnahmen finanzieren: Betriebsmittelbedarf Anschaffung und/oder Herstellung von Betriebs- und Geschäftsausstattung (Maschinen, Einrichtungen und Ausstattungen) Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers Grunderwerbskosten gewerbliche Baukosten, Übernahme und Beteiligung In- und Ausländische Umsatzsteuerbeträge können Sie nur mitfinanzieren, wenn Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ihr Vorhaben lässt einen
Förderart : Ratendarlehen Finanzierungsanteil : bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten und/oder Betriebsmittel Höchstbetrag: 10 Mio. € Laufzeiten: Investitionsdarlehen/Beteiligungen: 5 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr 10 Jahre bei 1 oder 2 Tilgungsfreijahr(en) 20 Jahre bei 1, 2 oder 3 Tilgungsfreijahr(en) Betriebsmitteldarlehen: 5 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr Warenlager: 5 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr 10 Jahre bei 1 oder 2 Tilgungsfreijahr(en) Zinssatz: bei Laufzeit bis zu 5 bzw.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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