NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Prototypenentwicklung von Start-ups („Go-to-Market Gutschein“)

Zuschuss

nicht börsennotierte Kleinstunternehmen, deren Gründung höchstens drei Jahre zurückliegt

Steckbrief zu Prototypenentwicklung von Start-ups („Go-to-Market Gutschein“)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten28.09.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

nicht börsennotierte Kleinstunternehmen, deren Gründung höchstens drei Jahre zurückliegt

Was wird gefördert?

Sie können im Rahmen der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW einen Zuschuss erhalten für die Entwicklung einer innovativen Idee hin zu einem Prototyp eines digitalen Produkts Die Förderung wird für digitale Geschäftsmodelle, Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren gewährt, die aus Software bestehen und und ggf. auch Hardwarekomponenten enthalten.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ihr Unternehmen ist ein Startup. Das heißt: Sie haben noch keine Gewinne ausgeschüttet. Ihre Tätigkeit ist nicht der Übernahme eines anderen Unternehmens entsprungen (Ausnahme: der Umsatz der übernommenen Tätigkeit macht weniger als 10% des Umsatzes aus, den Sie im Geschäftsjahr vor der Übernahme erzielt haben). Sie haben kein anderes Unternehmen übernommen bzw. sind nicht aus einem Zusammenschluss hervorgegangen (Ausnahme: der Umsatz des übernommenen Unternehmens macht weniger als 10% Ihres Unternehmens im Geschäftsjahr vor der Übernahme aus).

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderhöhe : max. 35.000 € Förderumfang : bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben Bagatellgrenze : 15.000 € Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Ausgaben an nahestehenden Personen sowie verbundene Unternehmen, soweit sie einen maßgeblichen Einfluss auf das zuwendungsempfangende Start-up ausüben Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag über das EFRE.NRW.online-Portal oder schriftlich unter Verwendung der Antragsformulare bei der Innovationsförderagentur NRW Sie müssen Ihren Antrag bis spätestens zum 31.10.2026 stellen.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Prototypenentwicklung von Start-ups („Go-to-Market Gutschein“)

Wer wird gefördert?
nicht börsennotierte Kleinstunternehmen, deren Gründung höchstens drei Jahre zurückliegt
Was wird gefördert?
Sie können im Rahmen der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW einen Zuschuss erhalten für die Entwicklung einer innovativen Idee hin zu einem Prototyp eines digitalen Produkts Die Förderung wird für digitale Geschäftsmodelle, Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren gewährt, die aus Software bestehen und und ggf. auch Hardwarekomponenten enthalten.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ihr Unternehmen ist ein Startup. Das heißt: Sie haben noch keine Gewinne ausgeschüttet. Ihre Tätigkeit ist nicht der Übernahme eines anderen Unternehmens entsprungen (Ausnahme: der Umsatz der übernommenen Tätigkeit macht weniger als 10% des Umsatzes aus, den Sie im Geschäftsjahr vor der Übernahme erzielt haben). Sie haben kein anderes Unternehmen übernommen bzw. sind nicht aus einem Zusammenschluss hervorgegangen (Ausnahme: der Umsatz des übernommenen Unternehmens macht weniger als 10% Ihres Unternehmens im Geschäftsjahr vor der Übernahme aus).
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderhöhe : max. 35.000 € Förderumfang : bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben Bagatellgrenze : 15.000 € Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Ausgaben an nahestehenden Personen sowie verbundene Unternehmen, soweit sie einen maßgeblichen Einfluss auf das zuwendungsempfangende Start-up ausüben Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag über das EFRE.NRW.online-Portal oder schriftlich unter Verwendung der Antragsformulare bei der Innovationsförderagentur NRW Sie müssen Ihren Antrag bis spätestens zum 31.10.2026 stellen.
In welcher Form wird Prototypenentwicklung von Start-ups („Go-to-Market Gutschein“) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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