| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 08.06.2026 |
Welche Voraussetzungen gelten
Wie erfolgt die Antragstellung? Kontakt Weitere Förderangebote Jetzt Kontakt aufnehmen Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Maßnahmen von Einrichtungen, an denen die öffentliche Hand direkt oder indirekt beteiligt ist Universitäten und Fachhochschulen, ihren Instituten und Einrichtungen Stiftungen, Volkshochschulen kommunalen Wirtschaftsförderern kirchlichen Organisationen Wie erfolgt die Antragstellung? Ihren Antrag können Sie jährlich bis zum 30.09. des dem Projektbeginn vorangehenden Haushaltjahres bei der Leitstelle beziehungsweise beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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