NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Begabtenförderung berufliche Bildung (Weiterbildungsstipendium)
Sie können den Zuschuss für die Teilnahme an anspruchsvollen,
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Förderart: Zuschüsse bis zu 3.045 € p.a. für max. 3 Jahre für Teilnahme-, Fahrt- und Aufenthaltskosten
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung, die ihre Leistungsfähigkeit und Begabung durch besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf nachgewiesen haben und für die Zukunft Leistungsbereitschaft im Beruf erwarten lassen. Hochschulabsolventinnen und -absolventen sind von der Förderung ausgeschlossen. Welche Voraussetzungen gelten? Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie lassen besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf und Leistungsbereitschaft im Beruf erwarten. Sie weisen Ihre Qualifizierung wie folgt nach: Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mind. 87 Punkte oder besser als „gut“ besonders erfolgreich
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