NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Begabtenförderung berufliche Bildung (Weiterbildungsstipendium)

Zuschuss

Sie können den Zuschuss für die Teilnahme an anspruchsvollen,

Steckbrief zu Begabtenförderung berufliche Bildung (Weiterbildungsstipendium)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeGründung & Startup, Vereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten20.09.2026
BildungBerufsausbildung

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung, die ihre Leistungsfähigkeit und Begabung durch besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf nachgewiesen haben und für die Zukunft Leistungsbereitschaft im Beruf erwarten lassen. Hochschulabsolventinnen und -absolventen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie lassen besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf und Leistungsbereitschaft im Beruf erwarten. Sie weisen Ihre Qualifizierung wie folgt nach: Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mind. 87 Punkte oder besser als „gut“ besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb

Was wird gefördert?

Sie können den Zuschuss für die Teilnahme an anspruchsvollen, i.d.R. berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahmen erhalten. Mitfinanziert werden: Weiterbildungsmaßnahme Fahrtkosten Aufenthaltskosten

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderhöhe max. 3.045 € pro Person und Kalenderjahr max. 9.135 € pro Person in 3 Förderjahren bis zu 250 € IT-Bonus mit Antrag im 1. Förderjahr Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Hochschulabsolventinnen und -absolventen Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der für Ihre Ausbildung zuständigen Kammer Absolventen von Fachberufen im Gesundheitswesen stellen den Antrag an die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB) Gemeinnützige Gesellschaft mbH. Wichtig : Sie müssen den Antrag Beginn der Maßnahme stellen.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Begabtenförderung berufliche Bildung (Weiterbildungsstipendium)

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung, die ihre Leistungsfähigkeit und Begabung durch besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf nachgewiesen haben und für die Zukunft Leistungsbereitschaft im Beruf erwarten lassen. Hochschulabsolventinnen und -absolventen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie lassen besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf und Leistungsbereitschaft im Beruf erwarten. Sie weisen Ihre Qualifizierung wie folgt nach: Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mind. 87 Punkte oder besser als „gut“ besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
Was wird gefördert?
Sie können den Zuschuss für die Teilnahme an anspruchsvollen, i.d.R. berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahmen erhalten. Mitfinanziert werden: Weiterbildungsmaßnahme Fahrtkosten Aufenthaltskosten
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderhöhe max. 3.045 € pro Person und Kalenderjahr max. 9.135 € pro Person in 3 Förderjahren bis zu 250 € IT-Bonus mit Antrag im 1. Förderjahr Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Hochschulabsolventinnen und -absolventen Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der für Ihre Ausbildung zuständigen Kammer Absolventen von Fachberufen im Gesundheitswesen stellen den Antrag an die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB) Gemeinnützige Gesellschaft mbH. Wichtig : Sie müssen den Antrag Beginn der Maßnahme stellen.
In welcher Form wird Begabtenförderung berufliche Bildung (Weiterbildungsstipendium) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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