| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 13.09.2026 |
natürliche Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen
Sie können einen Zuschuss für ein Berufsanerkennungsverfahren erhalten. Dabei wird die Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation mit einem deutschen Referenzberuf festgestellt. Folgende Maßnahmen werden gefördert: Ausgaben für Übersetzungen und Beglaubigungen sowie eidesstattliche Versicherungen Gebühren und Auslagen im Rahmen des Berufsanerkennungsverfahren s (z.B.
Förderart : Zuschuss Förderumfang : 100% der nachgewiesenen förderfähigen Ausgaben Förderhöhe Verfahrensförderung: max. 600 € pro Person, ggf. 1.200 € zusätzlich für Qualifikationsanalyse Qualifizierungsförderung: max. 3.000 € pro Person Bagatellgrenze : 100 € So können Sie die Förderung kombinieren Sie können den Zuschuss nicht mit anderen Fördermitteln kombinieren. Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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