NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Förderung von Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen
natürliche Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen
Personalentwicklung
KMUIndividuelle Antragsteller
Förderart: Zuschüsse in Höhe von 100% der nachgewiesenen förderfähigen Ausgaben, max. 600 € (Verfahren) bzw. 3.000 € (Qualifizierung) pro Person
Was wird gefördert?
Welche Voraussetzungen gelten?
Wie wird gefördert?
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Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Personen, die bereits folgende Leistungen der aktiven Arbeitsförderung erhalten: nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch eine Förderung aus Programmen der Länder im Kontext der Berufsanerkennung aus vergleichbaren Instrumenten Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, die im Zusammenhang mit der ausländischen Berufsqualifikation steht, für deren Berufsanerkennung
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