NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Förderung von Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

natürliche Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

Fördergeber: NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Region: Nordrhein-Westfalen
Personalentwicklung KMUIndividuelle Antragsteller
Förderart: Zuschüsse in Höhe von 100% der nachgewiesenen förderfähigen Ausgaben, max. 600 € (Verfahren) bzw. 3.000 € (Qualifizierung) pro Person Was wird gefördert? Welche Voraussetzungen gelten? Wie wird gefördert? Wie erfolgt die Antragstellung? Kontakt Weitere Förderangebote Jetzt Kontakt aufnehmen Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Personen, die bereits folgende Leistungen der aktiven Arbeitsförderung erhalten: nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch eine Förderung aus Programmen der Länder im Kontext der Berufsanerkennung aus vergleichbaren Instrumenten Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, die im Zusammenhang mit der ausländischen Berufsqualifikation steht, für deren Berufsanerkennung
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