NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Förderung von Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

Zuschuss

natürliche Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

Steckbrief zu Förderung von Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeVereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten13.09.2026
PersonalentwicklungBerufsanerkennung

Wer wird gefördert?

natürliche Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für ein Berufsanerkennungsverfahren erhalten. Dabei wird die Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation mit einem deutschen Referenzberuf festgestellt. Folgende Maßnahmen werden gefördert: Ausgaben für Übersetzungen und Beglaubigungen sowie eidesstattliche Versicherungen Gebühren und Auslagen im Rahmen des Berufsanerkennungsverfahren s (z.B.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang : 100% der nachgewiesenen förderfähigen Ausgaben Förderhöhe Verfahrensförderung: max. 600 € pro Person, ggf. 1.200 € zusätzlich für Qualifikationsanalyse Qualifizierungsförderung: max. 3.000 € pro Person Bagatellgrenze : 100 € So können Sie die Förderung kombinieren Sie können den Zuschuss nicht mit anderen Fördermitteln kombinieren. Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Förderung von Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

Wer wird gefördert?
natürliche Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für ein Berufsanerkennungsverfahren erhalten. Dabei wird die Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation mit einem deutschen Referenzberuf festgestellt. Folgende Maßnahmen werden gefördert: Ausgaben für Übersetzungen und Beglaubigungen sowie eidesstattliche Versicherungen Gebühren und Auslagen im Rahmen des Berufsanerkennungsverfahren s (z.B.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang : 100% der nachgewiesenen förderfähigen Ausgaben Förderhöhe Verfahrensförderung: max. 600 € pro Person, ggf. 1.200 € zusätzlich für Qualifikationsanalyse Qualifizierungsförderung: max. 3.000 € pro Person Bagatellgrenze : 100 € So können Sie die Förderung kombinieren Sie können den Zuschuss nicht mit anderen Fördermitteln kombinieren. Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
In welcher Form wird Förderung von Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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