| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | Selbstständige & Freiberufler, Kommunen & öffentliche Hand |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 27.07.2026 |
kommunale Gebietskörperschaften rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften Gemeindeverbände Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können Stadtstaaten sowie deren Eigenbetriebe, wenn sie mit der geförderten Maßnahme Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden
Sie können einen zinsgünstigen Kredit für den Neubau oder den Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme) von klimafreundlichen Wohngebäuden, Wohneinheiten und Nichtwohngebäuden in Deutschland erhalten. Gefördert werden folgende Stufen: klimafreundliches Wohngebäude klimafreundliches Wohngebäude – mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) Effizienzhaus 55 – Wohngebäude (bis zum 31.12.2026) klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment (KNN-WG) klimafreundliches Nichtwohngebäude klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) Effizienzhaus 55 – Nichtwohngebäude (bis zum 31.12.2026) klimafreundliches Nichtwohngebäude im …
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Das Gebäude fällt nach Fertigstellung in den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes und erfüllt die technischen Mindestanforderungen. Es gilt eine Zweckbindungsfrist von 10 Jahren. Das Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards. Bei einer Mittelverwendung für folgende Vorhaben machen Sie zusätzlich Angaben zur Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Förderart : Zuschuss Förderhöhe Wohngebäude klimafreundliches Wohngebäude: 10% der förderfähigen Kosten (max. 10.000 € pro Wohneinheit) klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG: 10% der förderfähigen Kosten (max. 15.000 € pro Wohneinheit) Effizienzhaus 55 – Wohngebäude: 7,5% der förderfähigen Kosten (max. 7.500 € pro Wohneinheit) klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment: 10% der förderfähigen Kosten (max. 10.000 € pro Wohneinheit) Förderhöhe Nichtwohngebäude klimafreundliches Nichtwohngebäude: bis zu 1.500 € pro Quadratmeter, Zuschusssatz 10% (max. 750.000 € pro Vorhaben) klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG: bis zu 2.000 € pro Quadratmeter, Zuschusssatz 10% (max. 1 Mio.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
Zum offiziellen Förderprogramm →Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden
FörderWatcher überwacht 21+ Förderquellen automatisch und benachrichtigt Sie wöchentlich über passende Fördermittel.
Kostenlos testen