NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude/Nichtwohngebäude - Kommunen

Zuschuss

rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften

Steckbrief zu Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude/Nichtwohngebäude - Kommunen
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeSelbstständige & Freiberufler, Kommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten27.07.2026
BauwirtschaftImmobilien

Wer wird gefördert?

kommunale Gebietskörperschaften rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften Gemeindeverbände Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können Stadtstaaten sowie deren Eigenbetriebe, wenn sie mit der geförderten Maßnahme Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden

Was wird gefördert?

Sie können einen zinsgünstigen Kredit für den Neubau oder den Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme) von klimafreundlichen Wohngebäuden, Wohneinheiten und Nichtwohngebäuden in Deutschland erhalten. Gefördert werden folgende Stufen: klimafreundliches Wohngebäude klimafreundliches Wohngebäude – mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) Effizienzhaus 55 – Wohngebäude (bis zum 31.12.2026) klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment (KNN-WG) klimafreundliches Nichtwohngebäude klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) Effizienzhaus 55 – Nichtwohngebäude (bis zum 31.12.2026) klimafreundliches Nichtwohngebäude im …

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Das Gebäude fällt nach Fertigstellung in den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes und erfüllt die technischen Mindestanforderungen. Es gilt eine Zweckbindungsfrist von 10 Jahren. Das Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards. Bei einer Mittelverwendung für folgende Vorhaben machen Sie zusätzlich Angaben zur Umwelt- und Sozialverträglichkeit

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderhöhe Wohngebäude klimafreundliches Wohngebäude: 10% der förderfähigen Kosten (max. 10.000 € pro Wohneinheit) klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG: 10% der förderfähigen Kosten (max. 15.000 € pro Wohneinheit) Effizienzhaus 55 – Wohngebäude: 7,5% der förderfähigen Kosten (max. 7.500 € pro Wohneinheit) klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment: 10% der förderfähigen Kosten (max. 10.000 € pro Wohneinheit) Förderhöhe Nichtwohngebäude klimafreundliches Nichtwohngebäude: bis zu 1.500 € pro Quadratmeter, Zuschusssatz 10% (max. 750.000 € pro Vorhaben) klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG: bis zu 2.000 € pro Quadratmeter, Zuschusssatz 10% (max. 1 Mio.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude/Nichtwohngebäude - Kommunen

Wer wird gefördert?
kommunale Gebietskörperschaften rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften Gemeindeverbände Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können Stadtstaaten sowie deren Eigenbetriebe, wenn sie mit der geförderten Maßnahme Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden
Was wird gefördert?
Sie können einen zinsgünstigen Kredit für den Neubau oder den Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme) von klimafreundlichen Wohngebäuden, Wohneinheiten und Nichtwohngebäuden in Deutschland erhalten. Gefördert werden folgende Stufen: klimafreundliches Wohngebäude klimafreundliches Wohngebäude – mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) Effizienzhaus 55 – Wohngebäude (bis zum 31.12.2026) klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment (KNN-WG) klimafreundliches Nichtwohngebäude klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) Effizienzhaus 55 – Nichtwohngebäude (bis zum 31.12.2026) klimafreundliches Nichtwohngebäude im …
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Das Gebäude fällt nach Fertigstellung in den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes und erfüllt die technischen Mindestanforderungen. Es gilt eine Zweckbindungsfrist von 10 Jahren. Das Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards. Bei einer Mittelverwendung für folgende Vorhaben machen Sie zusätzlich Angaben zur Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderhöhe Wohngebäude klimafreundliches Wohngebäude: 10% der förderfähigen Kosten (max. 10.000 € pro Wohneinheit) klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG: 10% der förderfähigen Kosten (max. 15.000 € pro Wohneinheit) Effizienzhaus 55 – Wohngebäude: 7,5% der förderfähigen Kosten (max. 7.500 € pro Wohneinheit) klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment: 10% der förderfähigen Kosten (max. 10.000 € pro Wohneinheit) Förderhöhe Nichtwohngebäude klimafreundliches Nichtwohngebäude: bis zu 1.500 € pro Quadratmeter, Zuschusssatz 10% (max. 750.000 € pro Vorhaben) klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG: bis zu 2.000 € pro Quadratmeter, Zuschusssatz 10% (max. 1 Mio.
In welcher Form wird Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude/Nichtwohngebäude - Kommunen gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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