| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss, Beratung |
| Zielgruppe | KMU |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 02.10.2026 |
Unternehmen und öffentliche Träger gemeinschaftlicher Verpflegungseinrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) mit Betriebsstätte in der Bundesrepublik Deutschland
Sie können im Rahmen des „Bundesprogramms Ökologischer Landbau (BÖL) einen Zuschuss erhalten, zu Beratungen und damit verbundenen Schulungen zum vermehrten Einsatz von Bio-Lebensmitteln erhalten. Gefördert werden Beratungen zur Neuaufnahme von Bio-Lebensmitteln Erweiterung des Speisenangebots Bio-Lebensmitteln. Information über Nachhaltigkeitsaspekte deren Umsetzung einbezogen werden, z.B. Informationen und praktische Hilfeleistungen zu folgenden Themen: Vermeidung von weiteren Abfällen Saisonalität in Verbindung mit einem regionalen Bezug von Obst
Förderart : Zuschuss, jeweils einmalig für die Umstellungsberatung, die Beratung während der Umstellungsphase und für die Beratung bei Betriebsübernahme Förderumfang für Unternehmen der AHK grundsätzlich bis zu 80% der Beratungskosten in Kindertageseinrichtungen und Schulen, in denen Erzeugnisse selbst, vor Ort, in eigenen Küchen und für den Eigenbedarf zubereitet werden, max. 90% der Beratungskosten Förderhöhe : insgesamt mind. 1.500 € und max. 35.000 € Förderdauer : für den Zeitraum einer Beratung von i.d.R. 12 Monaten Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Maßnahmen von Unternehmen in Schwierigkeiten Bio-Zertifizierung nach geltenden Rechtsvorschriften Wie erfolgt die Antragstellung?
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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