| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss, Beratung |
| Zielgruppe | KMU |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 10.07.2026 |
Beratungsorganisationen, die Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen i.S.d. KMU-Definition der EU sind
Als Beratungsunternehmen erhalten Sie einen Zuschuss, wenn Sie in den folgenden Modulen Beratungsleistungen erbringen: Unternehmen, Management, Stabilisierung Pflanzenbau und Grünland Tierhaltung Klimaschutz und Nachhaltigkeit Ökolandbau
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie verfügen über geschultes und qualifiziertes Personal, Erfahrung in der Beratungstätigkeit und Verlässlichkeit hinsichtlich der Beratungsbereiche. Es wird ein schriftlicher Beratungsvertrag über eines der aufgeführten Module zwischen der Beratungsorganisation und dem Beratungsklienten abgeschlossen. Die Beratungskräften nehmen regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen aus ihrem Fachbereich teil. Die Beratung wird neutral durchgeführt, ohne über das Beratungshonorar hinaus weitergehende wirtschaftliche Interessen der Beratungsorganisation.
Förderart : Zuschuss Förderumfang : max. 25.000 € für DreiJahreszeitraum je Betrieb Förderhöhe : max. 1.868 € je Betrieb und Beratungsmodul Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag bei der Direktorin bzw. dem Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte bzw. als Landesbeauftragter. Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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