NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Einzelbetriebliche Beratung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Betriebe (Beratungsrichtlinie)

ZuschussBeratung

Beratungsorganisationen, die Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen i.S.d.

Steckbrief zu Einzelbetriebliche Beratung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Betriebe (Beratungsrichtlinie)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss, Beratung
ZielgruppeKMU
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten10.07.2026
LandwirtschaftGartenbau

Wer wird gefördert?

Beratungsorganisationen, die Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen i.S.d. KMU-Definition der EU sind

Was wird gefördert?

Als Beratungsunternehmen erhalten Sie einen Zuschuss, wenn Sie in den folgenden Modulen Beratungsleistungen erbringen: Unternehmen, Management, Stabilisierung Pflanzenbau und Grünland Tierhaltung Klimaschutz und Nachhaltigkeit Ökolandbau

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie verfügen über geschultes und qualifiziertes Personal, Erfahrung in der Beratungstätigkeit und Verlässlichkeit hinsichtlich der Beratungsbereiche. Es wird ein schriftlicher Beratungsvertrag über eines der aufgeführten Module zwischen der Beratungsorganisation und dem Beratungsklienten abgeschlossen. Die Beratungskräften nehmen regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen aus ihrem Fachbereich teil. Die Beratung wird neutral durchgeführt, ohne über das Beratungshonorar hinaus weitergehende wirtschaftliche Interessen der Beratungsorganisation.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang : max. 25.000 € für DreiJahreszeitraum je Betrieb Förderhöhe : max. 1.868 € je Betrieb und Beratungsmodul Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag bei der Direktorin bzw. dem Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte bzw. als Landesbeauftragter. Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Einzelbetriebliche Beratung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Betriebe (Beratungsrichtlinie)

Wer wird gefördert?
Beratungsorganisationen, die Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen i.S.d. KMU-Definition der EU sind
Was wird gefördert?
Als Beratungsunternehmen erhalten Sie einen Zuschuss, wenn Sie in den folgenden Modulen Beratungsleistungen erbringen: Unternehmen, Management, Stabilisierung Pflanzenbau und Grünland Tierhaltung Klimaschutz und Nachhaltigkeit Ökolandbau
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie verfügen über geschultes und qualifiziertes Personal, Erfahrung in der Beratungstätigkeit und Verlässlichkeit hinsichtlich der Beratungsbereiche. Es wird ein schriftlicher Beratungsvertrag über eines der aufgeführten Module zwischen der Beratungsorganisation und dem Beratungsklienten abgeschlossen. Die Beratungskräften nehmen regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen aus ihrem Fachbereich teil. Die Beratung wird neutral durchgeführt, ohne über das Beratungshonorar hinaus weitergehende wirtschaftliche Interessen der Beratungsorganisation.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang : max. 25.000 € für DreiJahreszeitraum je Betrieb Förderhöhe : max. 1.868 € je Betrieb und Beratungsmodul Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag bei der Direktorin bzw. dem Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte bzw. als Landesbeauftragter. Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.
In welcher Form wird Einzelbetriebliche Beratung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Betriebe (Beratungsrichtlinie) gefördert?
Als Zuschuss, Beratung.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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