NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Einzelbetriebliche Beratung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Betriebe (Beratungsrichtlinie)
Beratungsorganisationen, die Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen i.S.d.
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KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschüsse von max. 1.868 € pro Betrieb und Beratungsmodul, max. 25.000 € je Betrieb
Wer wird gefördert?
Beratungsorganisationen, die Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen i.S.d. KMU-Definition der EU sind
Was wird gefördert?
Als Beratungsunternehmen erhalten Sie einen Zuschuss, wenn Sie in den folgenden Modulen Beratungsleistungen erbringen: Unternehmen, Management, Stabilisierung Pflanzenbau und Grünland Tierhaltung Klimaschutz und Nachhaltigkeit Ökolandbau Welche Voraussetzungen gelten? Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie verfügen über geschultes und qualifiziertes Personal, Erfahrung in der Beratungstätigkeit und Verlässlichkeit hinsichtlich der Beratungsbereiche. Es wird ein schriftlicher Beratungsvertrag über eines der aufgeführten Module z
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