NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

EU-Innovationsfonds

Zuschuss

Der Innovationsfonds ist ein Finanzierungsinstrument zur Erfüllung der Verpflichtungen der EU im Rahmen des Pariser Abkommens und dem Ziel, bis 2050 ein klimaneutrales Europa zu schaffen.

Steckbrief zu EU-Innovationsfonds
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten20.09.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

gewerbliche Unternehmen

Was wird gefördert?

Der Innovationsfonds ist ein Finanzierungsinstrument zur Erfüllung der Verpflichtungen der EU im Rahmen des Pariser Abkommens und dem Ziel, bis 2050 ein klimaneutrales Europa zu schaffen. Sie können einen Zuschuss erhalten für hochinnovative Technologien und große Vorzeigeprojekte mit europäischem Mehrwert , die zu erheblichen Emissionsreduktionen führen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderhöhe : max. 60% der zusätzlichen Kapital- und Betriebskosten im Zusammenhang mit der Innovation Wie erfolgt die Antragstellung? Es werden i.d.R. zweimal im Jahr Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen über das Funding & Tender-Portal veröffentlicht. Die Aufrufe erfolgen getrennt nach Projektgröße: kleine Projekte („small-scale“) mit Gesamtkapitalkosten unter 20 Mio. € mittelgroße Projeke („medium-scale“) mit Gesamtkapitalkosten zwischen 20 Mio. und 100 Mio. € Großprojekte („large-scale“) über 100 Mio. € der Gesamtkapitalkosten Das Bewerbungsverfahren ist i.d.R. zweistufig . Bei kleinen Projekten kann es einstufig Sie reichen Ihren Projektvorschlag bzw.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu EU-Innovationsfonds

Wer wird gefördert?
gewerbliche Unternehmen
Was wird gefördert?
Der Innovationsfonds ist ein Finanzierungsinstrument zur Erfüllung der Verpflichtungen der EU im Rahmen des Pariser Abkommens und dem Ziel, bis 2050 ein klimaneutrales Europa zu schaffen. Sie können einen Zuschuss erhalten für hochinnovative Technologien und große Vorzeigeprojekte mit europäischem Mehrwert , die zu erheblichen Emissionsreduktionen führen.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderhöhe : max. 60% der zusätzlichen Kapital- und Betriebskosten im Zusammenhang mit der Innovation Wie erfolgt die Antragstellung? Es werden i.d.R. zweimal im Jahr Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen über das Funding & Tender-Portal veröffentlicht. Die Aufrufe erfolgen getrennt nach Projektgröße: kleine Projekte („small-scale“) mit Gesamtkapitalkosten unter 20 Mio. € mittelgroße Projeke („medium-scale“) mit Gesamtkapitalkosten zwischen 20 Mio. und 100 Mio. € Großprojekte („large-scale“) über 100 Mio. € der Gesamtkapitalkosten Das Bewerbungsverfahren ist i.d.R. zweistufig . Bei kleinen Projekten kann es einstufig Sie reichen Ihren Projektvorschlag bzw.
In welcher Form wird EU-Innovationsfonds gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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