NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Innovationen im Schienengüterverkehr (Z-SGV)

Zuschuss

Automatisierung und Schienenfahrzeugtechnik erhalten. Damit werden

Steckbrief zu Innovationen im Schienengüterverkehr (Z-SGV)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Forschung & Hochschulen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten22.09.2026
LogistikSchienenverkehrInnovationen

Wer wird gefördert?

Unternehmen wissenschaftliche Einrichtungen Verbände juristische Personen des Privatrechts

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Innovationen im Schienengüterverkehr in den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung und Schienenfahrzeugtechnik erhalten. Damit werden die Wettbewerbs- und Logistikfähigkeit und der Abbau des Innovationsstaus im Schienengüterverkehr unterstützt. Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren: die Erprobung innovativer Technologien im Rahmen von Testfeldern, Piloten, Demonstratoren (Förderlinie Markteinführung innovativer Technologien (Förderlinie 2)

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie benötigen die fachliche Qualifikation und ausreichende Kapazitäten zur Durchführung des Vorhabens. Sie haben das Projekt erst nach Erlass des Zuwendungsbescheids

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderhöhe : bezogen auf die förderfähigen Kosten bzw. Ausgaben Testfelder und Pilotprojekte (Förderlinie bis zu 70% für Unternehmen bis zu 100% für Forschungseinrichtungen Erhöhung um bis zu 15% bei Zusammenarbeit zwischen Unternehmen oder zwischen einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung Demonstratoren (Förderlinie 1): bis zu 45% für Unternehmen bis zu 100% für Forschungseinrichtungen

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Innovationen im Schienengüterverkehr (Z-SGV)

Wer wird gefördert?
Unternehmen wissenschaftliche Einrichtungen Verbände juristische Personen des Privatrechts
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für Innovationen im Schienengüterverkehr in den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung und Schienenfahrzeugtechnik erhalten. Damit werden die Wettbewerbs- und Logistikfähigkeit und der Abbau des Innovationsstaus im Schienengüterverkehr unterstützt. Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren: die Erprobung innovativer Technologien im Rahmen von Testfeldern, Piloten, Demonstratoren (Förderlinie Markteinführung innovativer Technologien (Förderlinie 2)
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie benötigen die fachliche Qualifikation und ausreichende Kapazitäten zur Durchführung des Vorhabens. Sie haben das Projekt erst nach Erlass des Zuwendungsbescheids
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderhöhe : bezogen auf die förderfähigen Kosten bzw. Ausgaben Testfelder und Pilotprojekte (Förderlinie bis zu 70% für Unternehmen bis zu 100% für Forschungseinrichtungen Erhöhung um bis zu 15% bei Zusammenarbeit zwischen Unternehmen oder zwischen einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung Demonstratoren (Förderlinie 1): bis zu 45% für Unternehmen bis zu 100% für Forschungseinrichtungen
In welcher Form wird Innovationen im Schienengüterverkehr (Z-SGV) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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