NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie (FöRL HWRM/WRRL)

Zuschuss

Maßnahmen für eine bessere Durchgängigkeit von Fließgewässern

Steckbrief zu Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie (FöRL HWRM/WRRL)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten29.09.2026
WasserHochwasserUmwelt

Wer wird gefördert?

juristische Personen des öffentlichen Rechts, insbesondere Gemeinden Gemeindeverbände sondergesetzliche Wasserverbände Verbände nach dem Wasserverbandsgesetz Anstalten des öffentlichen Rechts in bestimmten Bereichen auch juristische Personen des Privatrechts und Unternehmen

Was wird gefördert?

Sie erhalten den Zuschuss für Maßnahmen, mit denen Sie die Europäische Wasserrahmenrichtlinie umsetzen oder Hochwasserrisikomanagement verbessern. Gefördert werden: grundsätzliche oder überregionale Planungen Monitoring und Untersuchungen wasserbauliche Maßnahmen die Bereitstellung von Flächen Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsarbeit

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Wasserbauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz, Maßnahmen der ökologischen Gewässerentwicklung oder für eine bessere Gewässerdurchgängigkeit entsprechen mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Bei der ökologischen Gewässerentwicklung ist die „Blaue

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang : grundsätzlich 40 bis 80% der förderfähigen Ausgaben, für Unternehmen 25 bis 70% Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Maßnahmen, die nicht dem unmittelbaren wasserwirtschaftlichen Zweck dienen Ordnungs- und Lenkungsmaßnahmen für Erholungseinrichtungen, wie Wanderwege, Radwege, Ruhebänke etc. Unterhaltung der Anlagen provisorische Einrichtungen Bauten und Maßnahmen, die Sie zugunsten Dritter ausführen Planungen zur Generalentwässerung bzw. Berechnungen des Kanalnetzes Wie erfolgt die Antragstellung?

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie (FöRL HWRM/WRRL)

Wer wird gefördert?
juristische Personen des öffentlichen Rechts, insbesondere Gemeinden Gemeindeverbände sondergesetzliche Wasserverbände Verbände nach dem Wasserverbandsgesetz Anstalten des öffentlichen Rechts in bestimmten Bereichen auch juristische Personen des Privatrechts und Unternehmen
Was wird gefördert?
Sie erhalten den Zuschuss für Maßnahmen, mit denen Sie die Europäische Wasserrahmenrichtlinie umsetzen oder Hochwasserrisikomanagement verbessern. Gefördert werden: grundsätzliche oder überregionale Planungen Monitoring und Untersuchungen wasserbauliche Maßnahmen die Bereitstellung von Flächen Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsarbeit
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Wasserbauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz, Maßnahmen der ökologischen Gewässerentwicklung oder für eine bessere Gewässerdurchgängigkeit entsprechen mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Bei der ökologischen Gewässerentwicklung ist die „Blaue
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang : grundsätzlich 40 bis 80% der förderfähigen Ausgaben, für Unternehmen 25 bis 70% Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Maßnahmen, die nicht dem unmittelbaren wasserwirtschaftlichen Zweck dienen Ordnungs- und Lenkungsmaßnahmen für Erholungseinrichtungen, wie Wanderwege, Radwege, Ruhebänke etc. Unterhaltung der Anlagen provisorische Einrichtungen Bauten und Maßnahmen, die Sie zugunsten Dritter ausführen Planungen zur Generalentwässerung bzw. Berechnungen des Kanalnetzes Wie erfolgt die Antragstellung?
In welcher Form wird Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie (FöRL HWRM/WRRL) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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